In den Medien

2016


Dezember


Haftung für Links

“Unser letztes echtes Aufreger-Urteil zum Onlinerecht aus Hamburg ist schon so lange her, wer damals geboren wurde, ist inzwischen volljährig!” So oder ähnlich sahen die Erwägungen des Landgerichts Hamburg sicher nicht aus, auch wenn manche das meinen. in Dirks’ Netzwelt befasst sich Stephan Dirks mit der neuesten Wendung in Sachen “Haftung für Links”.


Feuriger Akku

Wer haftet, wenn der Akku in Flammen aufgeht? In seiner Kolumne in der Mac Life widmet sich Stephan Dirks diesem Thema. Aus Gründen.


November


Wer billig kauft…

Wer Plagiate kauft, schadet sich selbst, wer sie weiterverkauft auch anderen. Und sich selbst vielleicht noch mehr. Die Rechtskolumne von Stephan Dirks in der Mac LIfe unternimmt im November einen kleinen Abstecher in das Markenrecht. (Leider nicht Online verfügbar).


Oktober


Eltern haften gegenüber ihren Kindern

Im Oktober geisterte eine Meldung durch die sozialen Medien, nach der eine junge Österreicherin die eigenen Eltern verklagt haben sollte, weil sie sich von ihnen als Social Media-Objekt ausgebeutet fühlte. Falschmeldung, ist ja klar! Oder? In seiner Mac-Life-Kolumne stellt Stephan Dirks das eine oder andere klar.


Aus die Maus

Im Schutz der vermeintlichen Anonymität traut sich mancher getreu dem Motto “Das wird man wohl noch sagen dürfen!” so einiges, was er von Angesicht zu Angesicht für sich behalten würde. Aber obacht: Die Gerichte holen auf. Dirks’ Netzwelt über “Hate Speech” und Ausreden.


September


dotcom.tv

In der Netz-Kolumne des SHZ-Verlages befasst sich RA Stephan Dirks mit Kim “Dotcom” Schmitz – dem wohl bekanntesten Kieler, der derzeit weniger durch Innovationen und mehr durch Gerichtsverfahren von sich reden macht.


August


Fake-Foto bringt AfD in Erklärungsnot

Ein Foto eines Randalierers auf einer Demonstation, ein “kreativer” AfD-Kreisverband und ein “Antifa”-Logo: Die neurechte Partei verfälscht ein Foto und verwendet es in einer Broschüre. Ist das nun “Kunst” und deshalb erlaubt? Die – wenig überraschende – Antwort gab RA Dirks dem NDR.


Die Nonnen, der Imam und der Fotograf

Im Sommer 2016 ist das so genannte “Burkaverbot” ein Thema. Diskutiert wird unter anderem mit grenzwertigen Mitteln, zum Beispiel durch Verbreitung eines Fotos, das badende Nonnen zeigt. Darf man das? Stephan Dirks hat dem NDR hierzu einen O-Ton geliefert.


 Juli


“Und täglich grüßt die Störerhaftung”

Totgesagte leben länger – das gilt auch für die Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN. Die wurde nämlich schon so oft abgeschafft, dass man dabei nur noch an das Murmeltier Phil denken mag. Dirks’ Netzwelt zieht Parallelen.


“#OEZ”

Für einen kurzen Moment stand das “Olympia Einkaufszentrum”, kurz “OEZ” im Mittelpunkt des Weltgeschehens. Was dort eigentlich vor sich ging, wusste zunächst niemand, trotzdem musste Sendestrecke gefüllt werden. Ein sozial-medialer Alptraum, mit dem sich RA Stephan Dirks in der SHZ-Netzwelt befasst.


“Das Bundesverfassungsgericht und der HipHop”

Moses Pelham streitet sich mit Kraftwerk, und das Ergebnis dieses “Beefs” ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein “Recht auf HipHop” postuliert. RA Stephan Dirks ist zwar kein Experte für HipHop, aber rechtlich kann er die Sache vielleicht beleuchten – In der Juni-Ausgabe der Mac Life.


April


“BKA Gesetz statt Böhmermann!”

Im April 2016 kam auch Dirks’ Netzwelt nicht an dem Aufreger-Thema des Frühlings vorbei, nämlich der so genannten Causa “Böhmermann”. Warum eigentlich nicht? Und wieso spricht ein Land wochenlang über nichts anderes als einen mehr oder minder gelungenen Gag?


“BYOD”

RA Stephan Dirks erklärt ein modisches Schlagwort in der Rechtskolumne der Mac Life. Was es bedeutet, was es rechtlich bedeutet, und was auch noch bedeuten kann: Bring You Own Disaster.


Februar


“Soziales Netzwerk, führend, sucht”

Facebook schaltet Anfang 2016 Stellenanzeigen. Man such Menschen, die Lust haben, so genannte Hasskommentare von der Plattform zu entfernen. Soll man sich darüber freuen? Und nützt das was? RA Stephan Dirks wirft in der MacLife einen Blick in das Strafgesetzbuch.


Januar


“Dummheit verbieten!”

Verbote sind “in”. Wenn etwas gesellschaftlich unerwünscht ist, vor allem im Internet, wird dies zur Zeit nahezu ausschließlich mit dem Mittel des “Verbots” bekämpft, der Allzweckwaffe des Gesetzgebers. “Dann bitte auch konsequent”, meint der Kolumnist in “Dirks’ Netzwelt”: Und gleich die Dummheit selbst verbieten, alles andere findet sich dann schon.