Jurafunk Nr. 110 – Creative Commons / Werbung für Durchfallmittel / Einwilligung und Schmerzensgeld

Nach längerer, zum Teil auch krankheitsbedingter Pause gibt es endlich wieder einen frischen Jurafunk – Es ist die bereits 110. Folge unseres Kieler Partnerpodcasts, welche sich – aus gegebenem Anlass? – unter anderem mit Werbeaussagen für Durchfallmedikamente befasst. Mindestens genau so spannend und mit Recht sehr ausführlich geraten ist die Besprechung des Creative-Commons-Urteils des Landgerichts Köln – inklusive einer für manche möglicherweise überraschenden Schlussfolgerung…

Jurafunk Nr. 110 – Inhaltsübersicht:

  • 0’00” – Intro: Jurafunk bei jedem Wetter und trotz Bürgermeisterwahl!
  • 1’00” – “DRadio Wissen” hat Creative Commons Lizenz falsch verstanden (LG Köln 28 O 232/13).
  • 16’00” – “L. stoppt den Durchfall” als unzulässige Werbeaussage (OLG Schleswig, OLG Schleswig 6 U 15/13).
  • 19’00” – Kein Schmerzensgeld bei nicht ausreichend widerrufener Einwilligung in kieferchirurgische Behandlung (OLG Oldenburg 5 U 101/13).
  • 25’21” – Outro: Wegen einer Technikpanne ist das Original-Outro abhandengekommen. Henry spielt es deswegen aus der Konserve ein.

Zum Podcast hier entlang bitte!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 108: Bearshare, Haribo, Anwaltsschreiben als Nötigung und Betrug

Der Jurafunk startet schwungvoll in sein fünftes Kalenderjahr. In der bereits 108. Ausgabe  unseres Kieler Partnerpodcasts lassen wir wieder die Highlights deutscher Rechtsprechung der letzten drei Wochen Revue passieren (oder zumindest, was wir dafür halten).

Diesmal geht es um Goldbären und Goldbarren, Bearshare und volljährige “Kinder”, Rechtsanwaltsschreiben und Nötigung, und, last but not least: noch einmal um die auch in diesem Blog bereits heiß diskutierte Frage: Wann ist jemand, der ein Geschäft führt, eigentlich (k)ein Geschäftsführer?

Mehr

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Was der “Geburtstagszug” mit Ihrer Website zu tun hat (und wie man diese “schützen” kann)

Des öfteren begegnet dem Rechtsanwalt, der auch oder vielleicht sogar ausschließlich “was mit Medien” macht, vertraglichen Nutzungsrechtseinräumungen in Bezug auf die Gestaltung von Websites, welche sich auf die “Urheberrechte” an der entsprechenden Gestaltung beziehen.  Denn, so der dahinter stehende und wohl weit verbreitete Glaube, Website-Gestaltungen sind doch wohl urheberrechtlich geschützt! Oder?

Wenn ich diese Frage in Vorträgen als rhetorisches Stilmittel einsetzte, sehe ich nach der passenden rhetorischen Antwort (“nein”) oftmals in weit aufgerissene Augen von Webdesignern, deren Weltbild zumindest für einen Moment ins Schwanken gekommen zu sein scheint.

Mehr

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.