[Von Rechts Wegen] Feuriger Akku

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“Von Rechts Wegen” heißt meine Kolumne in der “Mac Life”. Ältere Beiträge sind nach einiger Zeit kostenlos online verfügbar.

Bei der Mac Life sind sie der Zeit wie immer voraus: Die Ausgabe 1/2017 ist gerade erschienen. Meine Kolumne befasst sich diesmal mit einem “Verbraucherthema”, nämlich der Frage, in welchem Verhältnis die Begriffe “Brennender Akku” und “Garantie und Gewährleistung” stehen. Wer nicht warten möchte, bis sie kostenlos online verfügbar ist, kann sich hier nach kostenpflichtigen Bezugsmöglichkeiten erkundigen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Kammergericht: Keine MFM-Sätze für Lizenzschaden, Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz bei pixelio.de

Kommt einer zum Anwalt und sagt: “Herr Rat, ich habe diesen Brief bekommen. Darin steht, dass ich fast tausend Euro bezahlen soll, weil ich ein Bild von “pixelio.de” verwendet habe, einer Plattform, auf der Fotografen ihre Fotos zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen! Können Sie damit was anfangen? Kann das denn wahr sein?” – So oder ähnlich beginnen in Deutschland tagtäglich Mandatsverhältnisse, denen bislang nur teilweise ein glückliches Ende beschieden war. Denn der Mandant stand oft vor der Wahl, (zumindest Teilbeträge) zu zahlen, oder aber sich verklagen zu lassen – mit der Aussicht, den Prozess zu verlieren. Nach einem vom Kollegen Niklas Plutte mitgeteilten (Hinweis-) Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 24 U 111/15) könnte sich dies nun ändern.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

“Schleichbezug”: Urteil aus Hamburg zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Veranstaltungstickets

Wieder so ein Begriff, der im Leben der meisten Menschen niemals eine Rolle spielt: Der so genannte “Schleichbezug” von Veranstaltungstickets. Dabei ist das Phänomen, das der Begriff beschreibt, dann wieder gar nicht mehr so selten: Es geht um den Weiterverkauf von Veranstaltungstickets (von Comedyshows bis Fußball) zu Preisen, die über denen des Veranstalters liegen. Das im Begriff angedeutete “Schleichen” bezieht sich dabei auf den Erwerber, der die jeweilige Eintrittskarte vermeintlich als Verbraucher erwirbt, tatsächlich aber von Anfang an den teureren Weiterverkauf z.B. über Plattformen wie Ebay beabsichtigt. Genau dies untersagen Veranstalter aber gern und oft durch AGB. Ein vom Kollegen Lars Rieck besprochenes Urteil des LG Hamburg ist Anlass, der Sache einen Beitrag zu widmen.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 121: Metronauten, Filesharing, Urheberrecht

Es ist Jurafunk-Woche! In der bereits 121. Folge unseres Kieler Partnerpodcasts haben wir wieder die aus unserer Sicht wichtigsten oder wenigstens unterhaltsamsten Vorgänge aus dem Recht der neuen Medien auf möglichst kurzweilige Art besprochen. Zu erst und zu Recht: Den Streit um die angebliche Nutzung von Nazi-Motiven für die Kampagne der Olympiabewerbung Berlins, der sich auf eine “Falschmeldung” der “Metronauten” gründet und diese nun in rechtliche Schwierigkeiten gebracht hat. Danach geht es noch einmal um Entwicklungen beim Filesharing, um Urheberrechte an AGB und ganz am Schluss auch noch um: Sex. Aber bis Sie dahin kommen, müssen sie sich natürlich brav alle anderen Themen angehört haben …

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Urheberrechtsschutz für AGB: Ja. Aber.

Ich gebe es zu: Ich mag diese „Ja-Aber“-Überschriften, was man auch daran merkt, dass ich sie des Öfteren in diesem Blog verwende. Der Grund ist allerdings so einfach wie einleuchtend: Gerichte treffen eben auch sehr häufig „Ja-Aber“-Entscheidungen. Aktuelles Beispiel: Das Amtsgericht Kassel (Urt. v. 5.2.2014, Az. 410 C 5684/13), das sich mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Rechtsanwalt Schadensersatz wegen der urheberrechtswidrigen Nutzung von durch ihn erstellten AGB verlangen kann. Die Antwort, die das Gericht auf diese Frage fand, lautete wie gesagt:  „Ja. Aber.“

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.