Jurafunk Nr. 142: Die Rundfunklizenzen, die Schleichwerbung und die Landesmedienanstalten

Die 142. Jurafunk-Episode ist wieder einmal eine etwas “andere” Folge geworden. Wir haben uns nicht wie üblich einige Entscheidungen aus den letzten Wochen vorgenommen sondern besprechen noch einmal eine Aspekte aus “dem” rechtlichen Knallerthema der vergangenen Woche: Die Landesmedienanstalten haben sich offenbar vorgenommen, ihre Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und gehen nun “rundfunkähnliche” Angebote im Web einerseits wegen angeblich erforderlicher Rundfunklizenzen, andererseits gegen Schleichwerbung in solchen Angeboten vor. Die rechtlichen Hintergründe versuchen wir in gut 35 Minuten akustisch zu beleuchten.

Jurafunk Nr. 142 – Inhalt:

00’00“ – Intro
01’05“ – Was machen eigentlich die Landesmedienanstalten (LMA) und was heißen diese ganzen Abkürzungen?
05’10“ – Was soll das mit diesen Rundfunklizenzen und wer braucht eine (§ 2 RStV) ?
18’30” – Kennzeichnungspflichten bei “bezahlten” Inhalten (§ 58 RStV)
20’10” – Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Werbung und was ist “Schleichwerbung”?
23’41″– Wann muss gekennzeichnet werden?
27’25” – Wie muss gekennzeichnet werden?
32’00” – Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht? (§ 49 Abs. 1 RStV / § 5a Abs. 6 UWG)
34’20″– Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 142:

“Alles was Sie jetzt hören kann und wird auch gegen Sie verwendet werden” ist der Claim von diesem befreundeten Podcast | Den großartigen Wikipedia-Text zu den Landesmedienanstalten gibt es hier | Näheres zu “Piet Smiet” gibt es hier und allgemeines zu Kennzeichnungspflichten und Schleichwerbung gibt es in diesem Text nachzulesen.

“Werbung – Worauf Youtuber achten müssen”

Heute (29.3.17) erscheint in den Zeitungen des sh.z-Verlages ein Stück zum Thema Influencer Marketing und Schleichwerbung, zu dem ich einige O-Töne beigesteuert habe. Allerdings geht bei Interviews notwendig die Genauigkeit manchmal etwas auf Kosten der Lesbarkeit verloren, wer schon einmal als “Experte” für “die Medien” etwas gefragt wurde, weiß das. Und weiß auch, dass das weder die Schuld des Interviewers noch die des Experten ist. In diesem Fall möchte ich deshalb aber noch auf zwei weitere Quellen hinweisen. Grundlegend zu Kennzeichnungspflichten und dem “Trennungsgebot” habe ich hier schon einmal etwas geschrieben. Sehr konkrete Tipps und Hinweise zum “Ob” und “Wie” der Kennzeichnung – bezogen auf Facebook und Instagram – gibt es einem Whitepaper vom Kollegen Thomas Schwenke nachzulesen, das ich sehr gern verlinke.

Fake News Verbieten – Jetzt! (Believe me, it’s gonna be great!)

Kurz vor dem Beginn des Wahljahres herrscht landin, landab, landauf, landunter German Angst: Der Russe ist zurück, oder jedenfalls seine Propaganda. Mit gezielt durch Hacker erbeuteten Falschinformationen hat er mindestens die US-Präsidentschaftswahl unzulässig beeinflusst, wenn nicht sogar Wahlmaschinen manipuliert (Auch wenn das nach manchen Quellen im Moment eher nicht so aus aussieht). Und dann noch Russia Today! Wohlfühlvorschlag von Teilen einer im Bundestag vertretenen Partei dazu: Falschmeldungen verbieten!

Das ist die unbestreitbar großartigste Idee seit der Mietpreisbremse.

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Jurafunk Nr. 139: Haftung fürs Filesharing / Haftung fürs Bloggen / Haftung fürs Filmen vom Schornsteinfegermeister

Zum wahrscheinlich letzten mal im Jahr 2016 gibt es einen neuen Jurafunk. In Folge 139 geht es um eine vielfältig interpretierbare Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung des Anschlussinhabers beim Filesharing, um die Frage, wann Blogger für Tatsachenbehauptungen haften, ob  und wann Inhalte Dritter im Google-Cache Vertragsstrafen auslösen können, was Schornsteinfeger bei ihrer Arbeit so alles nicht dulden müssen (z.B.: Gefilmt werden) und dann noch zwei Entscheidungen, die sich um den Vertrieb von Sexspielzeug und Treckerfahren drehen.  Viel Vergnügen!

 

 

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Jurafunk Nr. 138: Party-Wowi, Hungerlohn am Fließband, Google Analytics, Datenschutz und § 13 TMG

Es ist Jurafunk-Woche! in der bereits 138. Folge unseres sympathischen Kieler Rechtspodcasts nehmen wir uns wieder einige Entscheidungen der letzten Wochen vor, die (fast alle) wie immer aus dem Bereich Datenschutz und Medienrecht stammen. Es geht unter anderem um den von der Bild-Zeitung als “Party Bürgermeister” bekannt gemachten Klaus Wowereit und dessen Persönlichkeitsrechte (BGH, Urt. v.  27.09.2016 – VI ZR 310/14), um die Voraussetzungen, unter denen “Whistleblowing” rechtlich möglich sein kann (BGH, Beschl. v. 16.08.2016, Az. VI ZR 427/15) und darum, welche Folgen eine fehlerhafte, im konkreten Fall: in Bezug auf Goolge Analytics unvollständige Datenschutzerklärung nach § 13 TMG haben kann (LG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2016 – 406 HKO 120/16).

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Schmerzensgeld, Lizenzschaden und das Recht am eigenen Bild – In a Nutshell

-- DATENSCHUTZ --
Inhalt:
Ein Kaptitänsfoto
§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG): Das “Recht am eigenen Bild”
Keine Geldentschädigung bei Bildrechtsverletzung?
1. Besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung
2. Fiktive Lizenzgebühr (oder Bereicherung durch Ersparnis derselben)
-- DATENSCHUTZ --
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Jurafunk #137: Linkhaftung nach EuGH, Freie Benutzung bei Bildern, Shill Bidding bei Ebay

Der neue Jurafunk ist da! in der bereits 137. Folge unseres sympathisch-anarchischen Kieler Rechtspodcasts gibt es einerseits wenig Überraschungen: Hier Krasemann, verbeamteter Datenschützer, dort Dirks, Rechtsanwalt, immer für eine weggenuschelte Silbe gut. Langweilig soll es trotzdem nicht werden, denn die Themen sind ja auch noch da:

Einerseits das Urteil des EuGH zur Linkhaftung (Entscheidung vom 08.09.2016 – Az. C-160/15), andererseits die BGH-Urteile “Auf Fett getrimmt” zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Foto-Parodien (Urteil vom 28.07.2016, Az I ZR 9/15) sowie zum Hochbieten bei Ebay (Urteil vom 24. August 2016, Az. VIII ZR 100/15). Schließlich geht es noch um zwei Entscheidungen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Prominenten ( BVerfG,Az. 1 BvR 335/14).

 

Show-Notes:

Ich habe zu Folge 137 erstmals folgendes Sketch-note-artige Inhaltsverzeichnis gekritzelt, was mir großen Spaß gemacht hat:

jf137-sketch

Außerdem habe ich im Podcast versprochen, noch einmal auf das Jurafunk-TV-Experiment des Jahres 2012 hinzuweisen, dort geht es ausführlich um Recht bei Ebay.

Gute Unterhaltung!