Follow-Up zum Aufregerthema “Fotografierverbote zur Einschulung”

Vor 37 Jahren kein Problem: Fotos bei Einschulung auf Schulgelände.

Der Sommer 2019 wurde medial nicht von entlaufenen Schnappschildkröten und Krokodilen in Baggerseen dominiert, sondern aus irgendeinem Grund war auch das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern Kernthema der Aufmerksamkeitsökonomie. Sogar im Privaten kam ich von diesem Thema nicht ganz unbeeinträchtigt durch Sommer.

Relativ viel Beachtung bekam in diesem Zusammenhang ein Interview, das ich der Deutschen Presse-Agentur Mitte August gegeben habe und das landauf landab fleißig abgedruckt und veröffentlicht wurde. Unter Anderem auch beim IT-Branchendienst heise.de – und dort wurden meine “Two Cents” zu diesem Thema über 800 mal kommentiert. Obwohl ich ja durchaus ab und an mal medial vertreten bin, kommt es auch bei mir nicht jeden Tag vor, dass knapp unter 1.000 Reaktionen auf eine Veröffentlichung folgen.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

“wireltern.de”: Kinderfotos im Netz

Die Sommerferien haben begonnen – Peak Time für Urlaubsschnappschüsse, die natürlich ihren Weg in die sozialen Medien finden. Dabei ist das Thema “Kinderfotos im Netz posten” alle Jahre wieder Thema – aber es bleibt trotzdem ständig aktuell, da das Netz sich weiterentwickelt und der Problematik stetig neue Facetten hinzufügt. Ich hatte vor einiger Zeit das Vergnügen, für einen Text zu diesem Thema als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen.

Das Ergebnis ist unter dem Titel “Kinderfotos im Netz – ist das wirklich so schlimm?” auf dem Portal “wireltern.de” erschienen und, wie ich finde, sehr gelungen.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

In Notwehr mit Kanonen auf Drohnen? (AG Riesa, Urt. v. 24.4.2019 – 9 Cs 926/19)

“Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden”, so steht das in § 32 StGB. Und wie jeder Jurastudent im ersten Semester Strafrecht lernt, hat dieser vermeintlich harmlose kleine Satz es in sich.

Denn im Gegensatz zu anderen Rechtfertigungsgründen (“rechtfertigenden”, sowie “Defensiv”- und “Aggressiv” -notständen) kennt die Notwehr gerade keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, das heißt im Grundsatz: Es kommt nicht darauf an, welches Mittel zur Abwehr des Angriffs gewählt wird und ob dieses Mittel im Vergleich zu dem Angriff vielleicht ein kleines bisschen krass ist.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

#Twittersperrt: Kann man gegen Account-Sperren bei Twitter vorgehen? Und sollte man? (Update)

#Twittersperrt: Unter diesem Hashtag wird in den sozialen Medien, insbesondere auf Twitter, das Thema “Accountsperren” diskutiert. Denn im Zuge der Diskussion vor allem um “Hate-Speech” und Wahlbeeinflussung haben diese jüngst in der Anzahl deutlich zugenommen. Die Plattform handelt dabei wohl auch in dem Bemühen, auf Kritiker zuzugehen und Verpflichtungen nach dem NetzDG zu erfüllen, allerdings geschieht dies immer häufiger auch in Bezug auf Accounts und Beiträge, die rechtlich vollkommen unproblematische Aussagen enthalten. Insbesondere das Thema “Satire” war hier inzwischen auch schon Thema von Gerichtsentscheidungen.

Die #Twittersperrt-Policy versteht hier wohl im Wortsinn keinen “Spaß”. Es gibt mittlerweile auch Vermutungen darüber, dass Dritte sich dies gezielt zu Nutze machen, um unliebsame Accounts “abzuschießen”.

Betroffenen (die nicht gerade selbst in diesem Bereich spezialisierte/r Anwältin oder Anwalt sind) stellt sich daher immer öfter die Frage: Kann ich gegen “Fehlentscheidungen” von Twitter eigentlich etwas tun? Wenn ja, was? und: Sollte ich das auch?

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Dresden: Ein Hutbürger will Geld sehen

Es war eines der Aufreger-Themen des vergangenen Sommers: Der so genannte “Hutbürger”, der im August 2018 bei einer Dresdner Pegida-Demonstration von einem Kamerateam des ZDF gefilmt wurde und dabei exakt so aussah wie Karikatur, nunja: eines Pedigda-Demonstranten. Das Deutschlandschlapphut-Outfit kann schon als ikonisch bezeichnet werden und schaffte natürlich als Meme den Sprung in die sozialen Medien. Ein gutes Jahr später geht es vor Gericht – und um Geld.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.