Jurafunk Nr. 144: Rückblick, der Erbe und das Facebook-Konto, das Urheberrecht und die Zensur

Es ist Jurafunk-Woche! Nach einer kleinen Pause ist nunmehr die 144. Folge des Kieler Rechtspodcasts online. in der neuesten Ausgabe bespricht das dynamische Duo Krasemann / Dirks noch einmal eine Aspekte der “Kussmund”-Entscheidung des BGH und der Lizenzpflicht für (manche) Streaming-Dienste. Daneben gibt es auch neuen “Stoff”: Thema sind ebenfalls der Zugriff Hinterbliebener auf das Facebook-Konto Verstorbener und die Unterdrückung von Information unter zweckwidriger Benutzung des Urheberrechts.

Jurafunk Nr. 144 – Inhalt:

0’00 – Intro
01’00” – Rückblick: “Kussmund” und “Lizenzpflicht für Streaming-Dienste”
8’21” – Der Erbe und das Facebook-Konto (Kammergericht, Urteil vom 31.5.17, Az. 21 U 9/16)
21″00′ – Das Urheberrecht und die Zensur (BGH, Urt. 1.6.17, I ZR 139/15 – “Aghanistan Papiere”)
28″25 – Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 144:

Die Kussmund-Entscheidung des BGH wurde ausführlich in Jurafunk Nr. 143 behandelt. “PietSmietTV” war Thema in Jurafunk Nr. 142. Die erwähnte Meldung über eine qualifizierte Anzeigepflicht ist im Blog der BLM abrufbar. Der vom Kammergericht entschiedene Fall über den Zugriff Hinterbliebener auf das Facebook-Konto der verstorbenen Tochter ist erstinstanzlich ebenfalls bereits Thema im Jurafunk gewesen, nämlich in Folge 130. Eine kleine Berichtigung: Adolf Hitler ist nicht “am 5. Mai oder wann das war” verstorben, sondern lt. Wikipedia am 30.4.1945.
Die Anmeldung zum Barcamp Kiel ist  (zu gegebener Zeit) hier möglich. Über die Digitale Woche Kiel kann man hier Näheres erfahren.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 143 (Doppelpack): 1-Million-Euro-Frage (Kohl) / Panoramafreiheit (AIDA) / Datenweitergabe (Facebook, WhatsApp)

Die 143. Folge des Jurafunks ist wieder einmal etwas Besonderes, es handelt sich nämlich um eine Art Doppelfolge: Aufgrund der Tatsache, dass Mitproduzent Krasemann ein neues Spielzeug angeschafft hat, gibt es Jurafunk Nr. 143 sowohl als Audio- als auch als Videoversion. Vorteil der Videoversion: Besseres Bild. Vorteil der Audioversion: Besserer Ton.

Da die Bild-Version spontan entstand, erhält der Zuseher einen schonungslosen Einblick in mein unaufgeräumtes Büro und auch in meine Garderobe an einem Nachmittag ohne weitere Termine. Die Folge lohnt sich natürlich aber auch wegen der besprochenen Themen: “1 Million Schadensersatz für Helmut Kohl”, “Niederlage für Facebook gegen den HmbBfDI”, “(Panorama-)Freiheit für den AIDA-Kussmund”  und “unlauteres Sterben”.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

ZAPP Medienmagazin: “AfD auf Facebook – Woher kommen die Bilder?”

Die Partei der “Besorgten” offenbart einmal mehr ein etwas selektives Verständnis der “Rechtschaffenheit”, die sie gern für sich in Anspruch nimmt: Die Redaktion des Medienmagazins “ZAPP” hat sich den Facebookauftritt der Partei angesehen und ist der Frage nachgegangen, wie genau man es bei der AfD mit den Rechten der Kreativen, vor allem also: der Fotografen nimmt. Ergebnis: Oftmals sind keine Lizenzen vorhanden, oder sie werden hinsichtlich der Verpflichtungen des Nutzers nicht eingehalten und (auch) die Rechte von Abgebildeten werden verletzt.

Der NDR hat mich in diesem Zusammenhang um die rechtliche Einschätzung einiger Sachverhalte gebeten. Der Beitrag ist über die NDR-Mediathek abrufbar.

“AfD auf Facebook – Woher kommen die Bilder?” – Ein Klick auf das Foto öffnet den Beitrag in der NDR Mediathek (Screenshot: ZAPP/NDR).

Für weitere Fragen hilft der Beitag “10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht” weiter. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch Jurafunk Nr. 133 der u.a. einen Fall der Lizenzüberschreitung bei einem Stockfoto durch das rechte “Compact Magazin” zum Gegenstand hat.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 142: Die Rundfunklizenzen, die Schleichwerbung und die Landesmedienanstalten

Die 142. Jurafunk-Episode ist wieder einmal eine etwas “andere” Folge geworden. Wir haben uns nicht wie üblich einige Entscheidungen aus den letzten Wochen vorgenommen sondern besprechen noch einmal eine Aspekte aus “dem” rechtlichen Knallerthema der vergangenen Woche: Die Landesmedienanstalten haben sich offenbar vorgenommen, ihre Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und gehen nun “rundfunkähnliche” Angebote im Web einerseits wegen angeblich erforderlicher Rundfunklizenzen, andererseits gegen Schleichwerbung in solchen Angeboten vor. Die rechtlichen Hintergründe versuchen wir in gut 35 Minuten akustisch zu beleuchten.

Jurafunk Nr. 142 – Inhalt:

00’00“ – Intro
01’05“ – Was machen eigentlich die Landesmedienanstalten (LMA) und was heißen diese ganzen Abkürzungen?
05’10“ – Was soll das mit diesen Rundfunklizenzen und wer braucht eine (§ 2 RStV) ?
18’30” – Kennzeichnungspflichten bei “bezahlten” Inhalten (§ 58 RStV)
20’10” – Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Werbung und was ist “Schleichwerbung”?
23’41″– Wann muss gekennzeichnet werden?
27’25” – Wie muss gekennzeichnet werden?
32’00” – Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht? (§ 49 Abs. 1 RStV / § 5a Abs. 6 UWG)
34’20″– Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 142:

“Alles was Sie jetzt hören kann und wird auch gegen Sie verwendet werden” ist der Claim von diesem befreundeten Podcast | Den großartigen Wikipedia-Text zu den Landesmedienanstalten gibt es hier | Näheres zu “Piet Smiet” gibt es hier und allgemeines zu Kennzeichnungspflichten und Schleichwerbung gibt es in diesem Text nachzulesen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 141: Fahrerbewertungen gestoppt / Puppe zerstört / Xing-Profil geändert

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Es ist Karnevalswoche! Am Rosenmontag erscheint damit jahreszeitengemäß eine Jurafunk-Folge, die ausschließlich Entscheidungen von rheinischen Gerichten und Behörden zum Gegenstand hat. Zum Beispiel die der Bundesnetzagentur in Bonn, dass die vernetzte Puppe “Cayla” unschädlich zu machen ist. Oder das Urteil des VG Köln, das ein Fahrerbewertungsportal in seiner jetzigen Form als rechtswidrig einstuft. Oder auch ein Verfahren des Landesarbeitsgerichts Köln, an dessen Ende die Besitzerin eines XING-Profils wusste, dass sie eine etwas voreilige Änderung ihres beruflichen Status nicht den Job kosten würde. Mehr Karneval bekommen Sie von uns nicht.

Jurafunk Nr. 141: Inhalt

00’00” – Intro: Ein paar Worte zum Lutherjahr.
01’30” – Zerstören Sie diese Puppe (BNetzA, PM vom 17.2.17).
16’35” – Warum ein Fahrerbewertungsportal sich ändern muss (VG Köln 13 K 6093/15).
27’04” – (Keine) Kündigung wegen Statusänderung bei Xing-Profil (LAG Köln 12 Sa 745/16).

 

 

Hinweise und Notizen zu Folge 141:
Zu Cayla habe mich im Dezember 2016 in der Mac-Life geäußert, wie erwähnt aber ohne § 90 TKG zu beachten. Kollege Thomas Schwenke begründet in seinem Blog ausführlich, warum er die Sicht der Bundesnetzagentur für falsch hält. Das Fahrerbewertungsportal “Fahrerbewertung.de” habe ich im Jahr 2014 als rechtmäßig eingestuft – Eine Einschätzung, die jedenfalls das VG Köln offensichtlich nicht teilt.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.