Jurafunk Nr. 150: Facebook ist und bleibt kostenlos!

Die 150. Ausgabe des Kieler Rechtspodcasts hat in weiten Teilen wieder einmal ein Urteil gegen Facebook zum Gegenstand, das Mitte Februar bereits Wellen schlug. Das Landgericht stellt darin unter anderem fest, dass Facebook zurecht mit dem Slogan “Facebook ist und bleibt kostenlos!” wirbt. Allerdings ist auch zuzugeben: Das ist so ziemlich das einzige, was dem Social Network nicht auf Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen verboten wurde. Daneben befassen wir uns noch mit einem Urteil zu den Persönlichkeitsrechten des Ex-Bundespräsidenten Wulff sowie mit einer (zu) vulgären Markenanmeldung.

Viel Vergnügen!

 

Jurafunk Nr. 150 – Inhalt:

0’00” – Intro: Das Jahr des Atos
2’45” – Facebook ist und bleibt kostenlos / (u.A.) Klarnamenpflicht rechtswidrig (LG Berlin, Urt. v. 16.1.18  – Az. 16 O 341/15 ).
19’08” – “Bin beim ALDI!” – Christian Wulff kauft Dinge ein (BGH, Urt. v. 06.02.2018, Az. VI ZR 76/17).
25’50”- Witzischkeit (bei der Markenanmeldung) kennt Grenzen (EuG, Urt. v. 24.1.18, Az. T-69/17).
31’30” – Outro-

Hinweise und Notizen zu Folge 150:

“beA” bedeutet “besonderes Anwaltspostfach” und ist in Anwaltskreisen so etwas ähnliches wie der BER in Flughafenkreisen. Mehr zum beA-Skandal und der Rolle des Software-Dienstleister Atos hier. | Wenn Henry hin und wieder darauf hinweist, dass das Telemediengesetz bald in Teilen so nicht mehr gilt, dann liegt das an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 23.5.2018 in Kraft tritt und dieses in Teilen ersetzt. | Die WAK Schleswig Holstein führt seit Jahren ein Verfahren gegen Henrys Dienstherren, das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz in Schleswig Holstein, mehr dazu hier. Henrys Äußerungen dazu im Jurafunk sind aber – immer – rein privat | Das gilt insbesondere für die durch nichts bewiesene Behauptung, Gott habe Moses irgendwas “in die Hand gemeißelt”| Mehr zum Werktitelschutz steht in § 5 Abs. 3 MarkenG | Bei den Europäischen Gerichten wird landläufig zwischen “EuGH” und “EuG” entschieden, mehr dazu hier. | Wer sich partout nicht mehr daran erinnert, was die “Causa Wulff” war und wie viele Jurafunk-Folgen wir damit bestreiten konnten, kann das hier und hier nachhören.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk 149: Ein Bot namens Yves / Schweigen ist Gold / PayPal (Ver-)käuferschutz

Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.

Viel Vergnügen!

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 2)

Im 2. Teil der Podcast-Gemeinschaftsproduktion mit der Crew der Rechtsbelehrung geht es unter anderem  um Datenschutz und Personalausweise, Wal- oder Haifischfleisch, den “Diebstahl” von Pfandbechern auf dem Weihnachtsmarkt und die Frage wann ein Fotograf sein Model (nicht mehr) fragen muss, bevor er ein Foto veröffentlicht.

Und natürlich auch um die alles entscheidende Frage: Ist denn eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?

Viel Vergnügen!

 

Jurafunk Nr. 147 – Teil 2: Inhalt

0’00” – Intro

0’40” – Darf jemand verlangen, dass ich meinen Personalausweis kopiere?

04’40 – Müssen Verträge schriftlich geschlossen werden?

07’55” – Wie kommen Verträge denn überhaupt zu Stande und wie sind Erklärungen auszulegen?

09’20” – Hakjöringsköd – Falsa demonstration non nocet

11’28” – Wem gehört eigentlich der Glühweinbecher?

21’00” – Fotorecht: Die 5-, 6-, oder 7-Personen-Regel

31’00” – Einwilligungen, Bestimmheit und Persönlichkeitsrechte

33’00” – Ist alles, was nicht verboten ist, erlaubt?

37’15” – Outro

Noch ein paar Hinweise und Verweise zu Jurafunk Nr. 147, Teil 2:

Folgende Vorschriften werden in dieser Folge besprochen: § 3a BDSG (Gebot der Datensparsamkeit) | § 125 BGB (Formbedüftigkeit und Formfreiheit von Verträgen) | § 311b Abs .1 BGB (Form bei Grundstückskaufverträgen) | § 575 Abs. 1 BGB (Form bei Befristung von Mietverträgen) | § 133 BGB, § 157 BGB (Auslegung von Willenserklärungen) | § 246 StGB (Unterschlagung) | § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz, § 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild und Einwilligung) | Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).

Wer den ersten Teil verpasst hat, muss nicht traurig sein, sondern kann ihn hier finden.

Und wer Dirks & Krasemann nicht nur gern hört, sondern auch mal sehen möchte, der kann am 19.9.2017 ins Camp24sieben kommen. Dort findet unsere #diwokiel-Veranstaltung „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“ – Hate Speech und Fake News rechtlich gesehen statt. 

Die Veranstaltung muss leider krankheitsbedingt ausfallen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 1)

Das gewohnte Jurafunk-Duo Krasemann / Dirks erweitert sich in Folge 147 zu einem Quartett: Wie in Rechtsbelehrung Nr. 40 besprochen, haben sich Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter auf den langen und durchaus beschwerlichen Weg nach Kiel gemacht, um dort eine Jurafunk-Rechtsbelehrungs-Gemeinschaftsproduktion aufzunehmen.

Und so kam es an einem Dienstagnachmittag Anfang September bei Kaiserwetter zum Rückspiel der Jura-Podcast-Giganten an der Ostsee. Ein Hintergrundthema gab es auch. Besprochen wird – für beide Podcastcrews eher ungewohnt – ein bunter Themenstrauß mit strafrechtlichem Schwerpunkt, zusammengehalten nur durch den losen roten Faden “Rechtsirrtümer im Alltag”.

Die Hörer des Jurafunks sind an eine Folgenlänge von ca. 30 Minuten gewöhnt. Daher veröffentlichen wir Jurafunk Nr. 147 in zwei Teilen. Der zweite Teil wird voraussichtlich Ende der 37.Kalenderwoche 2017 erscheinen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rechtsbelehrungs-Folge 49 wird nicht unbedingt völlig identisch mit der Jurafunk-Folge sein, da an der Ostsee eine andere Schnitt-und-Verdichtungskultur herrscht als im unaufgeräumten Berlin… es kann sich also durchaus lohnen, beide Versionen zu hören!

 

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

#bcki17: Jurafunk Nr. 146 – Jurafunk Meets Lustbüro

Die 146. Folge des Jurafunks war wieder besonders: Im Rahmen einer Podcast-Session auf dem Barcamp Kiel 2017 haben wir nicht nur über’s Recht gesprochen, sondern auch und vor allem über: Sex. Da kam es sehr gelegen, dass wir uns kompetente Unterstützung vom neuen Aufklärungspodcast “Lustbüro” aus Flensburg dazu holen konnten. Gemeinsam mit Frau B. gingen Krasemann & Dirks in hitzigen 45 Minuten da hin, wo nie ein Jurafunk zuvor gewesen war…

Viel Vergnügen!

Jurafunk Meets Lustbüro – Inhalt:

00’00” – Intro: Fräulein Spitz und Frau B. vom Flensburger Aufklärungspodcast “Lustbüro”
03’45” – Was passiert – konkret! – im Lustbüro?
06’20” – Ein Meinungsbild: Was ist Pornographie?
13’13” – Ist Pornographie verboten?
14’20 – Pornographie in den Telemedien & NetzDG
15’38 – Begriff der “Harten Pornographie”
17’35” – “Sonstige Pornographie” und “Entwicklungsbeeinträchtige Angebote” nach dem JugendmedienschutzStV
22’45” – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Was darf ich wann über Dritte im Podcast sagen?
26’10” – Eine kurze Zusammenfassung zur Pornographie im Recht
26’45” – Nochmal kurz was Zum Kunstbegriff
29’25” – Rechtsfolgen: Strafrecht, Rundfunkrecht, UWG
36’06” – Fragen der Session-Teilnehmer
40’55” – Outro: Wo finden nochmal wir das Lustbüro? 1.000 Dank an Frau B.!

 

Show-Notes zu Jurafunk Meets Lustbüro:

Das Lustbüro ist zu finden  auf itunes, auf Soundcloud und natürlich auf twitter | “Schwenke findet das auch!” (Dirks, 25’35”) ist eine verkürzende Darstellung des besprochenen Sachverhalts in der 40. Folge des Rechtspodcasts “Rechtsbelehrung” (dort ab 13’50”) | Ja: Wir wissen, dass der Raum für die Jurafunk-Session auf dem #bcki17 viel zu klein war, die “Enge” war aber aus aufnahmetechnischen Gründen leider notwendig, zum Teil gewollt und sorgte letztlich für die thematisch passende Schwüle. Ein “Sorry!” an alle, die draußen bleiben mussten.

Kommt gern zu unserer Live Session auf der #diwokiel!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.