Es war nun eine Zeit lang nichts vom Jurafunk-Team zu hören – Was man als nette Geste gegenüber dem Podcast-Team der Rechtsbelehrung framen könnte, die damit die Möglichkeit erhielt, den Folgen Vorsprung des Jurafunks etwas zu verkürzen. Aber das würde an der Wahrheit natürlich etwas vorbei gehen, denn wir hatten einfach zuviel anderes (wenn auch nicht Besseres) zu tun. In Folge 149 es wieder einmal um Facebook, die Gerichte und die für das ULD überraschende Aussicht, auch mal einen Prozess in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk zu “gewinnen”. Außerdem besprechen wir Til Schweigers loses Mundwerk, das PayPal-Urteil des BGH und beginnen eine neue Rubrik im Podcast, die ich soeben “Henrys Wundertüte” getauft habe.
Im 2. Teil der Podcast-Gemeinschaftsproduktion mit der Crew der Rechtsbelehrung geht es unter anderem um Datenschutz und Personalausweise, Wal- oder Haifischfleisch, den “Diebstahl” von Pfandbechern auf dem Weihnachtsmarkt und die Frage wann ein Fotograf sein Model (nicht mehr) fragen muss, bevor er ein Foto veröffentlicht.
Und natürlich auch um die alles entscheidende Frage: Ist denn eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?
Viel Vergnügen!
Jurafunk Nr. 147 – Teil 2: Inhalt
0’00” – Intro
0’40” – Darf jemand verlangen, dass ich meinen Personalausweis kopiere?
Das gewohnte Jurafunk-Duo Krasemann / Dirks erweitert sich in Folge 147 zu einem Quartett: Wie in Rechtsbelehrung Nr. 40 besprochen, haben sich Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter auf den langen und durchaus beschwerlichen Weg nach Kiel gemacht, um dort eine Jurafunk-Rechtsbelehrungs-Gemeinschaftsproduktion aufzunehmen.
Und so kam es an einem Dienstagnachmittag Anfang September bei Kaiserwetter zum Rückspiel der Jura-Podcast-Giganten an der Ostsee. Ein Hintergrundthema gab es auch. Besprochen wird – für beide Podcastcrews eher ungewohnt – ein bunter Themenstrauß mit strafrechtlichem Schwerpunkt, zusammengehalten nur durch den losen roten Faden “Rechtsirrtümer im Alltag”.
Die Hörer des Jurafunks sind an eine Folgenlänge von ca. 30 Minuten gewöhnt. Daher veröffentlichen wir Jurafunk Nr. 147 in zwei Teilen. Der zweite Teil wird voraussichtlich Ende der 37.Kalenderwoche 2017 erscheinen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rechtsbelehrungs-Folge 49 wird nicht unbedingt völlig identisch mit der Jurafunk-Folge sein, da an der Ostsee eine andere Schnitt-und-Verdichtungskultur herrscht als im unaufgeräumten Berlin… es kann sich also durchaus lohnen, beide Versionen zu hören!
Die 146. Folge des Jurafunks war wieder besonders: Im Rahmen einer Podcast-Session auf dem Barcamp Kiel 2017 haben wir nicht nur über’s Recht gesprochen, sondern auch und vor allem über: Sex. Da kam es sehr gelegen, dass wir uns kompetente Unterstützung vom neuen Aufklärungspodcast “Lustbüro” aus Flensburg dazu holen konnten. Gemeinsam mit Frau B. gingen Krasemann & Dirks in hitzigen 45 Minuten da hin, wo nie ein Jurafunk zuvor gewesen war…
Viel Vergnügen!
Jurafunk Meets Lustbüro – Inhalt:
00’00” – Intro: Fräulein Spitz und Frau B. vom Flensburger Aufklärungspodcast “Lustbüro” 03’45” – Was passiert – konkret! – im Lustbüro? 06’20” – Ein Meinungsbild: Was ist Pornographie? 13’13” – Ist Pornographie verboten? 14’20 – Pornographie in den Telemedien & NetzDG 15’38 – Begriff der “Harten Pornographie” 17’35” – “Sonstige Pornographie” und “Entwicklungsbeeinträchtige Angebote” nach dem JugendmedienschutzStV 22’45” – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Was darf ich wann über Dritte im Podcast sagen? 26’10” – Eine kurze Zusammenfassung zur Pornographie im Recht 26’45” – Nochmal kurz was Zum Kunstbegriff 29’25” – Rechtsfolgen: Strafrecht, Rundfunkrecht, UWG 36’06” – Fragen der Session-Teilnehmer 40’55” – Outro: Wo finden nochmal wir das Lustbüro? 1.000 Dank an Frau B.!
Show-Notes zu Jurafunk Meets Lustbüro:
Das Lustbüro ist zu finden auf itunes, auf Soundcloud und natürlich auf twitter | “Schwenke findet das auch!” (Dirks, 25’35”) ist eine verkürzende Darstellung des besprochenen Sachverhalts in der 40. Folge des Rechtspodcasts “Rechtsbelehrung” (dort ab 13’50”) | Ja: Wir wissen, dass der Raum für die Jurafunk-Session auf dem #bcki17 viel zu klein war, die “Enge” war aber aus aufnahmetechnischen Gründen leider notwendig, zum Teil gewollt und sorgte letztlich für die thematisch passende Schwüle. Ein “Sorry!” an alle, die draußen bleiben mussten.
Nach vierwöchiger Pause folgt nun endlich wieder eine sommerliche Ausgabe des Podcastduos Krasemann / Dirks. In der 145. Folge des Jurafunks geht es wieder einmal um den lieben Datenschutz, ebenfalls wieder einmal am Beispiel der neuerdings liebevoll “Höchstspeicherfrist” genannten “Vorratsdatenspeicherung”. Des Weiteren lernen wir, dass “Dashcams” im Auto nützlich sein können und das Fotografen auch dann verantwortlich für ihre Fotos sein können, wenn sie nicht unmittelbar selbst deren Veröffentlichung vornehmen. Viel Vergnügen!
Jurafunk Nr. 145 – Inhalt
00’00”: Intro: Es ist Sommer.
01’05”: VDS – Return Of the Living Dead (OVG Münster, Beschl. v. 22.6.17, Az. 13 B 238/17).
14’18”: Rausreden gilt nicht: Journalist ist für Bildveröffentlichung ohne Einwilligung strafrechtlich verantwortlich (OLG Köln, Urt. v. 6.7.17, Az. III-1 RVs 93/17).
20’54”: Aufnahmen aus Dashcams können im Zivilprozess verwendet werden (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.7.17, Az. 10 U 41/17).
26’05”: “Scherz”-Erklärung beim Autokauf nicht verbindlich (O Frankfurt, Urt. v., 2.5.17, Az. 8 U 170/16LG)
30:55: Outro: Jurafunk Sommer-Spezial-Termine (Siehe unten).
Hinweise zu Folge 125:
In Minute 25 wird erläutert, dass es sich bei dem Antrag nach §123 VwGO gegen die Bundesnetzagentur um ein Unterlassen der Bundesnetzagentur geht. Das ist technisch nicht ganz korrekt, es handelt sich nämlich nicht um einen “Unterlassungs”- sondern um einen “Feststellungs”-Antrag. Hier ging die Verständlichkeit ein wenig auf Kosten der Genauigkeit.
Wichtige Jurafunk-Termine im Sommer 2017:
In den nächsten Monaten drohen wieder eine Reihe von Jurafunk-Spezialausgaben, vor denen wir hiermit warnen möchten: