Markenanmeldungen: Wenn die “Hauptabteilung Information” des DPMA Geld sehen will

Leider nicht zum ersten mal teilen mir Mandanten, für die ich Marken angemeldet habe, mit, dass sie auf ihre Anmeldung hin täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen sollen (tatsächlich aber Fälschungen sind).

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Rüm Hart – Klaar Kiming? – Klarer Fall von Öömrang

Erst das 9-Euro-Ticket, dann Punks auf der Promenade und jetzt auch noch das: Wie die “Sylter Rundschau” berichtet (nachzulesen auf shz.de, Bezahlschranke), hat das “bayerische Patentamt” (auf dem Festland auch bekannt als “Deutsches Patent- und Markenamt”) sich erdreistet, „RÜM HART KLAAR KIMING“ im Mai 2022 als Wortmarke in das Markenregister einzutragen. Die Ammelderin, Frau D., hatte die Marke Ende 2021 angemeldet. Beansprucht werden die Nizzaklassen 14, 16, 24 und 25 (das sind die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beansprucht: Schmuck, ein paar Drucksachen, Wimpel, Fahnen und Klamotten – was man eben so im Touri-Laden kaufen kann).

Das Problem: Bei der Marke handelt es sich – jedenfalls, wenn man der o.g. Berichterstattung hierzu glauben darf – um einen Leitspruch der Nordfriesen. Ehrlich gesagt: nie gehört.

Der Verfasser, des Friesischen selbst nicht mächtig, muss es ganz einfach glauben, wenn er in der Zeitung liest, dass “Rüm Hart – Klaar Kiming“ „reines Herz – weiter Horizont“ heißt. Wie nicht anders zu erwarten, hat sich aus diesem an sich nicht so wirklich aufregenden Sachverhalt ein sehr aufregender Fall aufsteigender Markenrechtswut entwickelt.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Art. 17 DSM-Richtlinie: EuGH setzt enge Grenzen für Uploadfilter

Der EuGH hatte, wie bereits in dieser Vorbesprechung diskutiert, zu entscheiden, ob Art. 17 DSM-RL mit dem Unionsrecht vereinbar ist. “Artikel 17”,“DSM-Richtline”: Was war das noch?

Die DSM-Richtlinie war die heftig umstrittene Urheberrechtsreform von 2019, die das “veraltete” Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und den Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine angemessene Vergütung zusichern sollte. Besonders um den Art. 17 DSM-RL wurde heftig diskutiert, da Plattformbetreiber wie YouTube oder Facebook schon beim Hochladen (Upload) prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Bei der enormen Anzahl von Uploads, die z.B. YouTube oder Facebook tagtäglich zu verzeichnen haben, ist das Erfüllen dieser Pflicht ohne den Einsatz von Filtern nahezu unmöglich. Dies birgt wiederum die Gefahr, dass mehr als nötig herausgefiltert wird. Da viele Kritiker die Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein drohendes “Overblocking” in Gefahr gesehen haben, demonstrierten alleine in Berlin Zehntausende gegen diesen Artikel 17. Aber wie sieht der EuGH diese Problematik?

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Über Malte Gendries (LL.B.)

Malte Gendries ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei DIRKS.LEGAL.

Update: EuGH bestätigt “Artikel 17”

“Artikel 17”, “DSM-Richtline”, “Upload-Filter”: War da was? Ein Dreivierteljahr werkelt die deutsche Umsetzung der ehedem heiß umkämpften EU-Urheberrechtslinine in Form des Urheberrechts-Diensteanbietergesesetzes (UrhDaG) bereits relativ geräuschlos vor sich hin, da wird es um Artikel 17 der Richtlinine – das ist der mit den “Upload-Filtern” – noch einmal spannend: Der EuGH entscheidet Ende April 2022 auf Antrag Polens über eine Nichtigkeitsklage gegen die Vorschrift.

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Malte Gendries ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Reloaded: Auf ein Wiederhören mit Dirks & Krasemann

Ungefähr zwei Jahre und drei Monate ist es her, dass mit Jurafunk Nr. 156 die bisher letzte Folge der Kiel-Hamburger Rechtspodcast-Koproduktion “Jurafunk” über den Äther ging. Kurz vor Beginn der Pandemie gingen Datenschützer Henry Krasemann und Medienanwalt Stephan Dirks in dieser Hinsicht getrennte Wege.

Doch eine Woche voller Ohrfeigen (Näheres zum Beispiel hier) hat die beiden Jurafunker wieder auf den Plan gerufen. Körperverletzung, tätliche Beleidigung, Äußerungsrecht sind die Themen von Jurafunk Nr. … – also sagen wir: Von dem folgenden Video, das sich fast wieder anfühlt wie früher.

Man munkelt: Da kommt vielleicht noch was nach.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.