“Drohneneinsatz” und Panoramafreiheit: (Wie) geht das jetzt zusammen?

Corona-Silvester 2020: der Heinrich-Hertz-Turm aka “Telemichel” ist in bunten Farben angestrahlt und gibt ein tolles Bild ab. Ich habe als Drohnenpilot zu solch einem Anlass immer meine Drohne dabei. Gerade als ich die Drohne starten will, kommen mir Zweifel: Darf ich mit meiner Drohne Bilder vom Heinrich-Hertz-Turm machen? Immerhin stellt die Lichtinstallation möglicherweise “Kunst” dar, und hier ist Vorsicht geboten, wie gerade Hamburger aus leidiger Erfahrung mit blauem Licht wissen. Die Fragen nach den rechtlichen Grenzen eines solchen “Drohneneinsatzes” stellen sich daher viele. Denn die Rechtsprechung zur Panoramafreiheit aus § 59 UrhG sieht “Hilfsmittel” traditionell kritisch. Andererseits war sie auch in der Vergangenheit für Überraschungen “gut” gewesen.

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Kammergericht: Unterlassungsstreitwert 6.000,- €, auch bei sehr hochwertigen Fotos

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Welche Bedeutung hat der “Streitwert”?
Streitwert-“Berechnung” bei Unterlassungsansprüchen
Die Entscheidung des Kammergerichts: 6.000 €
-- URHEBERRECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Virtueller Webmontag: Ein Abmahnanwalt packt aus

Aufzeichnung des virtuellen Webmontags vom 20.4.20 (Externer Link: Youtube, Datenschutzerklärung beachten).

Ich freue mich, wieder einmal aktiv in einen Kieler Webmontag eingreifen zu können. Dabei spielt die “Corona-Krise” natürlich – wie bei vielem im Augenblick – irgendwie eine Rolle: Da der Webmontag im Moment wie vieles Andere physisch nicht stattfinden kann, gibt es ein virtuelles Format, dem es auch zu verdanken ist, dass ich daran teilnehmen kann.

Was ist der “Kieler Webmontag”?

Den “Kieler Webmontag” gibt es, seit Steffen Voß ihn im Sommer 2007 ins Leben gerufen hat. Zu dieser Zeit hatte ich meinen Lebens- und Schaffensmittelpunkt ebenfalls noch in Kiel und und in diesem Zusammenhang auch die Ehre, den ersten Veranstaltungen in den Konferenzräumen meines damaligen Büros in der Werftbahnstraße eine Heimat zu bieten.

Inzwischen ist der Kieler Webmontag diesen Kinderschuhen längst entwachsen und findet unter normalen Umständen jeden dritten Montag im Monat in der Kieler Starterkitchen statt. Auch wenn ich selbst Ende 2017 der Stadt zu Gunsten meiner Heimat Hamburg den Rücken gekehrt habe, fühle ich mich Kiel natürlich weiterhin verbunden und freue mich, dass ich nun in der virtuellen Variante über Bundesländergrenzen hinweg zugeschaltet werden kann (Das muss man sich zu diesen Zeiten einmal vorstellen! Darf man das überhaupt?).

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Gesichtsmasken, Abmahnungen und das Anwaltspack in der #Coronakrise

The first thing we do: Let’s kill all the lawyers“  steht im Profil eines Twitter-Accounts dem ich folge, und eigentlich finde ich dieses (Shakespeare-) Zitat ganz schön, vor allem wenn es von jemandem verwendet wird, der selbst seine Brötchen als Rechtsanwalt verdient. Das Schmunzeln darüber bleibt mir allerdings zunehmend im Hals stecken, denn Anfang April 2020 macht sich in sozialen Netzwerken tatsächlich eine Art Pogromstimmung gegen Rechtsanwälte bereit, die mir mehr als nur ein gewisses Unbehagen bereitet. Dabei geht es um (angebliche) Abmahnungen und um Gesichtsmasken. Und genau diese drei Themen versucht der nachfolgende Beitrag zu sortieren.

Richtig: „drei“ Themen, nämlich Gesichtsmasken, Abmahnungen und Pogromstimmung gegen Anwälte.

Webmontags-Host Steffen Voß im Gespräch mit RA Stephan Dirks: “Diese Abmahnungen existieren ganz einfach nicht”. (Externer Link: Twitch, Datenschutzerklärung beachten)
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Zehn Fragen und Antworten zum Thema Abmahnungen, Streitwert und Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts, des Markenrechts, anderer gewerblicher Schutzrechte, Persönlichkeitsrechten oder DSGVO-Verstößen sind für den/die Betroffene/n ärgerlich, schmerzhaft und oft teuer. Wer “vor Schreck” die falschen Entscheidungen trifft, macht die Sache allerdings oft noch ärgerlicher, schmerzhafter und teuer. 

Zehn Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen, gibt deshalb der nachfolgende Beitrag.

-- BEWERTUNGEN REPUTATIONSRECHT --
Inhalt:
1. Eine Abmahnung liegt im Briefkasten. Was nun?
2. Sind die Anwaltskosten wirklich das größte Problem?
3. Was bedeutet “Streitwert”?
4. Welchen Zweck hat die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
5. “Modifizierte” Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
6. Muss einer Abmahnung zwingend der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt werden?
7. Muss einer anwaltlichen Abmahnung eine Vollmacht des Gegners beigefügt werden?
8. Was ist eine Vertragsstrafe und ist das nicht alles nur theoretisch?
9. Ist die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung tatsächlich alternativlos?
10. Ist ein abmahnsicheres Verhalten möglich?
-- BEWERTUNGEN REPUTATIONSRECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.