… Wir sehen uns!”

…dann kam der Abspann, und die Pilotfolge von Jurafunk TV live war im Kasten.

Also – das hat ganz gut funktioniert, was wir da am Montag im KITZ veranstaltet haben. Krasemann und Dirks sind jedenfalls zufrieden, und auch von den vielen anderen Beteiligten kamen keine Klagen. Etwa dreißig Zuschauer hatten vor Ort Ihren Spass (und haben freundlicherweise eine Menge Applaus gespendet), auf dem Stream hatten wir in der Spitze um die 50 live-Zuschauer, was wir beachtlich finden. Immerhin: Man muss live ja nicht nur zugucken wollen, sondern auch Zeit dazu haben und dann noch möglichst wenig technische Probleme mit der eigenen Leitung.

Natürlich bleibt inhaltlich bei einem 30-Minuten-Format einiges auf der Strecke. Ich wollte zB. eigentlich im Rahmen des Gewährleistungsthemas noch was zu § 444 BGB sagen und hätte rückblickend deutlicher machen sollen, dass der Gewährleistungsausschluss nur bei Privatverkäufen umfassend möglich ist. Krasemann hat sich zwei mal versprochen und statt “Fernabsatzrecht” “Fernabsatzgesetz” gesagt, das es bekanntermaßen seit zehn Jahren gar nicht mehr gibt, weil seine Regelungen in das BGB integriert wurden.

Aber aus dem Zusammenhang wird ja deutlich, wie was gemeint war – Das ist eben live, und wer sich an diesen Dingen stört, möchte eventuell einfach auch nur ein bisschen Aufmerksamkeit abhaben.

Am Material soll's nicht scheitern: Thomas Henke (Tatja B.) bedient "Die Eins".

Was mir persönlich neu war ist der technische und organisatorische Aufwand, der für eine solche Produktion getrieben werden muss. So darf ich auch verraten, dass neben allen anderen Vorbereitungen wie dem Programmieren des Social-TV-Frontends, dem Entwerfen von Vor- und Nachspännen, “Untertiteln” usw. am Tag vor der Übertragung sieben Stunden Proben samt Nullsendung notwendig waren, um alles richtig geradezuziehen.

Und wenn man dann noch in Betracht zieht, dass sowohl Krasemann als auch ich selbst nicht unbedingt bühnen-unerfahren sind, war das im Vergleich wohl eher noch knapp bemessen.

Noch 3 Minuten bis zum Start: Volle Konzentration und nochmal Puder für Dirks (v.l.: H. Krasemann, S. Dirks, A. Henke (Tatja B.), D. Fritzsche (dbtec networks).

Fazit: Das ist ein ziemlich zeitintensives Hobby, das wir uns da angelacht haben. Trotzdem: Im August soll es die nächste Ausgabe geben, wir freuen uns drauf.

Weils so schön war, hier nochmal:

Jurafunk TV Nr. 1 – Recht und Unrecht bei Online-Auktionen

Fotos: Uta Dirks.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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