NRW ./. Stern: einstweilige Verfügung im Streit um angebliche Belohnungen für Blogger

Wenige Tage vor der Landtagswahl wehrt sich die Nordrhein-Westfälische Landesregierung nun offenbar auch juristisch gegen Behauptungen des Nachrichtenmagazins “Stern”, die Landesregierung habe CDU-kritische Blogger mit Werbe-Etats belohnt. Sie soll am Donnerstagabend eine einstweilige Verfügung gegen die entsprechende “Stern”-Berichterstattung erwirkt haben. Diese Meldung findet sich auf den Webseiten der Landesregierung NRW. Das ist eine zumindest ungewöhnliche Entwicklung – Auch weil auf den ersten Blick eine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen einer Regierung nicht auf der Hand liegt.

So allgemein, wie in der verlinkten Pressemeldung beschrieben (“…Damit darf das Magazin STERN nicht mehr den Verdacht erwecken, die Erteilung von fünf Aufträgen des Familienministeriums an Karl-Heinz Steinkühler und das Unternehmen steinkuehler-com stehe im Zusammenhang mit der unter dem Pseudonymen „Theobald Tiger“ und „Leo Loewe“ in dem Blog „Wir in NRW“ veröffentlichten Berichterstattung…”) dürfte die Entscheidung allerdings eigentlich nicht gefasst sein. In der Regel bezieht sich ein solcher Verbotstenor auf bestimmte Formulierungen.

Da sich die einstweilige Verfügung auf den aktuellen “Stern” (Printausgabe) bezieht, wäre es auch durchaus denkbar, das die Auflage nunmehr zurückgezogen wird. Allerdings wird die Verfügung, wie auch immer sie konkret aussieht, erst wirksam, wenn sie dem Antragsgegner – hier also wohl dem Verlag Gruner+Jahr – zugestellt ist. Da kommt auf den Bereitschaftsdienst beim AG Hamburg-Mitte wohl noch Arbeit  zu heute abend.

Wer den Stern noch lesen möchte, muss sich also möglicherweise beeilen. Oder auf die Online-Version ausweichen, dort scheint die fragliche Berichterstattung zumindest im Moment noch abrufbar zu sein.

Update:

Was die Ruhrbarone hier schreiben (“Unsinn”) halte ich für etwas gewagt. Jedenfalls muss es der Landesregierung gelungen sein, die Rechtswidrigkeit der Berichterstattung glaubhaft zu machen, zB mit eidesstattlichen Versicherungen – ansonsten wäre die e.V. nicht ergangen.

Wie im Recherche-Blog des Handelsblatts nachzuvollziehen ist, spricht wohl auch tatsächlich einiges dafür, dass die Schlussfolgerungen des “Stern” eher kühn sind.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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