Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit
Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen.
Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos.
Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen)
Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist).
Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen.
Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.”
Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”.
Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an.
Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant.
-- URHEBERRECHT --
Mehr

Videozitate auf Youtube? Klares ja – Aber.

Die Geschichte des urheberrechtlichen Zitatrechts ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei müsste das gar nicht sein, denn auch auf diesem Blog war § 51 UrhG schon mehrfach Thema. Eigentlich dürfte es deswegen auch gar nicht so häufig vorkommen, dass ich auf Vorträgen oder gegenüber Mandanten erkläre, dass, wenig überraschend, charakteristisch für eine Ausnahme (wie dem Zitatrecht)  ist, dass es Ausnahmechararakter hat, und das deswegen natürlich nicht jede mit dem Namen des Urhebers versehene Nutzung fremder Werke ein “Zitat” in diesem Sinne darstellt.

Genau so verhält es sich, wie das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung festgestellt hat, mit Zitaten fremder Videosequenzen auf Youtube.

Mehr