Urheberrecht und Lehre: Was man in der Schule “so” nutzen darf

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Privilegierungen des Urheberrechts im Bereich Forschung und Lehre
Kopieren von Katzenfotos? An sich verboten, im Schulbereich manchmal erlaubt
§ 60a UrhG: Wer darf was?
Weitergehende Nutzungserlaubnisse nach Gesamtvertrag zu § 60a UrhG
Analoges und digitales Kopieren von Lehrwerken
Umfang der Nutzung nach dem Gesamtvertrag
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Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit
Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen.
Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos.
Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen)
Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist).
Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen.
Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.”
Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”.
Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an.
Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant.
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Endlich mal eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Datenschutzerklärung (Update Juni 2022)

Von manchen befürchtet, von anderen herbeigesehnt: Die DSGVO-Abmahnwelle ist weitestgehend (bis auf einige nicht sehr gelungene Versuche) ausgeblieben. Jetzt liegen mir, man muss fast sagen “endlich”, einige Abmahnungen wegen Datenschutzerklärungen vor! Allerdings, das ist dann doch etwas überraschend: Die haben mit der DSGVO wenig und mit Datenschutzrecht überhaupt nichts zu tun.

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Der “AIDA-Kussmund” und die Panoramafreiheit

“Panoramafreiheit? War das nicht irgendwas mit Google?” – Seltsamerweise ist es tatsächlich Googles Dienst “Street View”, mit dem der Begriff der “Panoramafreiheit” bei vielen verknüpft ist. Etwas merkwürdig ist das deshalb, weil die Panoramafreiheit als Schranke des Urheberrechts (§ 59 UrhG) eigentlich so gar nichts mit den Datenschutzfragen zu tun hat, die die Hausfassadenabfotografiererei des Google-Dienstes aufwirft. Sondern mit dem Urheberrecht.

Und deshalb war es auch der für das Urheberrecht zuständige 1.Senat des Bundesgerichtshofs, der Ende April 2017 ein grundlegendes Urteil zur Reichweite der Panoramafreiheit gefällt hat (Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/15AIDA Kussmund). Die Entscheidung ist ein willkommener Anlass, den Begriff rechtlich einmal etwas näher zu beleuchten.

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Kieler Zeitschriftenprojekt “Lebenswege” auf Deutsch und arabisch

“Lebenswege” heißt ein Kieler Zeitschriftenprojekt von Flüchtlingen für Flüchtlinge, das seit September 2016 auf Deutsch und auch auf arabisch erscheint. Für die erste Ausgabe hat mich die Redaktion um ein Statement zum Urheberrecht in Deutschland gebeten, das ich gern gewährt habe. Die arabische Version des Interviews stelle ich mit freundlicher Genehmigung nachfolgend zum Download bereit.

Die Gesamtausgabe der 1. Ausgabe der Lebenswege mit dem Titel “Flüchtlinge im Teufelskreis” gibt es (kostenfrei) hier.

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