5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
-- SOCIAL MEDIA RECHT --
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LG München I: Bewertungsplattformen müssen gekaufte Rankings deutlich kennzeichnen

Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen: mehr als einmal haben wir uns bereits mit Bewertungsplattformen im Allgemeinen sowie mit solchen für Ärzte im Besonderen befasst. Ebenso haben wir das Thema „Content Marketing“, „Sponsored Posts“ und “Kennzeichnung von Werbung”  bereits an den verschiedensten Stellen besprochen und von unterschiedlichen Seiten beleuchtet. Und allein schon deshalb können wir natürlich ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 37 O 19570/14) gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda nicht ignorieren, welches alle diese Gesichtspunkte in einer Entscheidung vereint. Es geht konkret um die Frage, wie deutlich in Bewertungsplattformen gekaufte Einträge gekennzeichnet werden müssen.

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