5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Mehr

Jurafunk Nr. 142: Die Rundfunklizenzen, die Schleichwerbung und die Landesmedienanstalten

Die 142. Jurafunk-Episode ist wieder einmal eine etwas “andere” Folge geworden. Wir haben uns nicht wie üblich einige Entscheidungen aus den letzten Wochen vorgenommen sondern besprechen noch einmal eine Aspekte aus “dem” rechtlichen Knallerthema der vergangenen Woche: Die Landesmedienanstalten haben sich offenbar vorgenommen, ihre Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und gehen nun “rundfunkähnliche” Angebote im Web einerseits wegen angeblich erforderlicher Rundfunklizenzen, andererseits gegen Schleichwerbung in solchen Angeboten vor. Die rechtlichen Hintergründe versuchen wir in gut 35 Minuten akustisch zu beleuchten.

Jurafunk Nr. 142 – Inhalt:

00’00“ – Intro
01’05“ – Was machen eigentlich die Landesmedienanstalten (LMA) und was heißen diese ganzen Abkürzungen?
05’10“ – Was soll das mit diesen Rundfunklizenzen und wer braucht eine (§ 2 RStV) ?
18’30” – Kennzeichnungspflichten bei “bezahlten” Inhalten (§ 58 RStV)
20’10” – Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Werbung und was ist “Schleichwerbung”?
23’41″– Wann muss gekennzeichnet werden?
27’25” – Wie muss gekennzeichnet werden?
32’00” – Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht? (§ 49 Abs. 1 RStV / § 5a Abs. 6 UWG)
34’20″– Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 142:

“Alles was Sie jetzt hören kann und wird auch gegen Sie verwendet werden” ist der Claim von diesem befreundeten Podcast | Den großartigen Wikipedia-Text zu den Landesmedienanstalten gibt es hier | Näheres zu “Piet Smiet” gibt es hier und allgemeines zu Kennzeichnungspflichten und Schleichwerbung gibt es in diesem Text nachzulesen.

“Werbung – Worauf Youtuber achten müssen”

Heute (29.3.17) erscheint in den Zeitungen des sh.z-Verlages ein Stück zum Thema Influencer Marketing und Schleichwerbung, zu dem ich einige O-Töne beigesteuert habe. Allerdings geht bei Interviews notwendig die Genauigkeit manchmal etwas auf Kosten der Lesbarkeit verloren, wer schon einmal als “Experte” für “die Medien” etwas gefragt wurde, weiß das. Und weiß auch, dass das weder die Schuld des Interviewers noch die des Experten ist. In diesem Fall möchte ich deshalb aber noch auf zwei weitere Quellen hinweisen. Grundlegend zu Kennzeichnungspflichten und dem “Trennungsgebot” habe ich hier schon einmal etwas geschrieben. Sehr konkrete Tipps und Hinweise zum “Ob” und “Wie” der Kennzeichnung – bezogen auf Facebook und Instagram – gibt es einem Whitepaper vom Kollegen Thomas Schwenke nachzulesen, das ich sehr gern verlinke.

More Bad News for “Good News”: BGH Zur Kennzeichnung bezahlter Beiträge in der Presse

“Sponsored By” reicht nicht – So könnte man in aller Kürze die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 6.2.14, Az. I ZR 2/11) in Sachen “Good News” zusammenfassen, einer kostenlosen Wochenzeitung, die es mit der Kennzeichnung von bezahlten Inhalten in der Vergangenheit im wahrsten Sinn des Wortes nicht so genau genommen hat. Nachdem der EuGH bereits entschieden hatte, dass die Regelung im Landespressegesetz Baden-Württemberg, die ausdrücklich die Kennzeichnung solcher Veröffentlichungen mit dem Wörtchen “Anzeige” erfordert, nicht gegen EU-Recht verstößt, kommt die Entscheidung wenig überraschend: Der Hinweis “Sponsored By”, den “Good News” zur Kennzeichnung verwendet hatte, genügte nicht. in der mangelhaften Kennzeichnung liegt deswegen ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 10 LandespresseG Baden-Württemberg. Wer noch einmal ausführlich nachlesen möchte, Wie es mit Schleichwerbung und bezahltem Content im Allgemeinen rechtlich aussieht, findet hier unseren Beitrag dazu aus dem Oktober.

Schleichwerbung: Wenn Content zu Werbung und die Werbung zum Problem wird (Update)

Medien bestehen in aller Regel  aus Inhalten (neudeutsch: „Content“) und aus Werbung.  Manche  meinen, dass diese begriffliche Trennung schon deshalb unsinnig ist, weil es sich bei dem, was man  „Content“ nennt ja letztlich ja nur um eine Masche handelt, den Konsumenten eines Mediums für die darin enthaltene Werbung zu interessieren – und damit gewissermaßen um „Werbung für die Werbung“. Aber das ist eine eher philosophische Frage. Klar scheint: im Zeitalter  bezahlter Blogbeiträge und viraler Anzeigen ist beides nicht mehr ganz leicht auseinanderzuhalten. Tatsächlich war es das aber noch nie. Mehr