Wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Diskussion um den Rundfunkstaatsvertrag versagen

Mathias Döpfner ist Springer-Vorstand und Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Oder, wie es der von mir an sich durchaus geschätzte Deutschlandfunk auszudrücken pflegt, “Verlegerpräsident”. In einer vielbeachteten Rede auf dem Zeitungskongress in Stuttgart hat er neulich unerhörtes von sich gegeben. Er bezeichnete die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nämlich als

gebührenfinanzierte Staats-Presse im Internet

Dieses Zitat muss er sich seit dem von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um die Ohren hauen lassen. Und über Geschmack kann man tatsächlich trefflich streiten. Interessant ist aber die Art und Weise, wie der Ausspruch im Zusammenhang mit den derzeitigen Verhandlungen zum Rundfunkstaatsvertrag in den öffentlich-rechtlichen Medien gewürdigt wird. Die ist nämlich indiskutabel.

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Mac Life: Stream mit Lizenz?

“Von Rechts Wegen“ heißt meine Kolumne in der „Mac Life“. Ältere Beiträge sind nach einiger Zeit kostenlos online verfügbar.

Der April – und damit ein Drittel des Jahres ! – ist schon wieder um. Und wie immer kündigt sich “mein” Monatsende dadurch an, dass die aktuelle Mac Life auf meinem Schreibtisch liegt. Es geht darin in rechtlicher Hinsicht noch einmal um “PietSmiet TV” und die Rundfunklizenzen. Wer’s direkt und stromlos lesen möchte, muss sich wie immer auf den Weg zum Kiosk machen und mit einem kleinen Kostenbeitrag sein eigenes Karma sowie das wirtschaftliche Fortkommen der Autor(inn)en fördern.

Wer es nicht so eilig hat und auch gern am Bildschirm liest, mag warten, bis der Text kostenlos online verfügbar ist. Das geschieht etwa einen Monat nach Erscheinen im Print, und zwar ziemlich genau hier.

Warum der Einzelunternehmer im Impressum kein “Geschäftsführer” sein darf

Eine vom Kollegen RA Plutte mitgeteilte Entscheidung des OLG München fügt den landauf, landab bekannten Problemen bei der richtigen Formulierung des Impressums nach § 5 TMG einen weiteren Aspekt hinzu: Die obersten bayerischen Zivilrichter halten es in bestimmten Fällen für unzulässig, wenn sich Einzelunternehmer im Impressum ihrer Unternehmenswebsite als “Geschäftsführer” bezeichnen.

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Schleichwerbung: Wenn Content zu Werbung und die Werbung zum Problem wird (Update)

Medien bestehen in aller Regel  aus Inhalten (neudeutsch: „Content“) und aus Werbung.  Manche  meinen, dass diese begriffliche Trennung schon deshalb unsinnig ist, weil es sich bei dem, was man  „Content“ nennt ja letztlich ja nur um eine Masche handelt, den Konsumenten eines Mediums für die darin enthaltene Werbung zu interessieren – und damit gewissermaßen um „Werbung für die Werbung“. Aber das ist eine eher philosophische Frage. Klar scheint: im Zeitalter  bezahlter Blogbeiträge und viraler Anzeigen ist beides nicht mehr ganz leicht auseinanderzuhalten. Tatsächlich war es das aber noch nie. Mehr