Werktitelschutz: Apps sind keine Zeitschriften

Wer schon mal am Zeitungskiosk stand und sich fragte, wie der Fachmann oder die Fachfrau gefühlt hunderte unterschiedlicher Angel-, Computer oder Wohnzeitschriften auseinander hält, der muss sich für eine Antwort nur an den Bundesgerichtshof (BGH) wenden. Denn der weiß: Der Verkehr ist schon lange daran gewöhnt, dass Zeitschriften und Zeitungen mit mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen gekennzeichnet werden und achtet deshalb auf feine Unterschiede. Im Appstore soll das aber nicht gelten.

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