Zum Wochenende: Die Abmahnwellenvorhersage

“Abmahnanwalt” und “Abmahnwelle”: Das sind zwei Begriffe, die ich argwöhnisch betrachte, weil sie nur scheinbar beschreibend sind. Tatschächlich sind beide emotional ziemlich aufgeladen und stehen für eine, zumindest gefühlte, große Gemeinheit der Internet-Welt, den quasi allgegenwärtigen Misstand, dass jedermann jederzeit von der “Welle” getroffen werden kann. Ich habe vor Jahren bereits mal eine Gegenwarnung zur Abmahnwarnung formuliert und auch hinsichtlich meiner eigenen  Abmahnanwalt-Eigenschaft eine Art Selbstanzeige veröffentlicht. Das Thema ist damit aber längst nicht abschließend besprochen – Deshalb möchte ich ihm noch einmal einen Beitrag widmen, der so eine Art Abmahnwellenvorhersage ermöglichen soll.

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Redtube-Abmahnungen: Gutachten zur IP-Adressermittlung veröffentlicht

Wir erinnern uns: Ende letzten Jahres schwappte die erste Abmahnwelle wegen angeblich rechtswidrig gestreamter Filmchen durchs Land. Das mediale Echo ließ nicht lang auf sich warten. Die Sache schaffte es bis in die Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, die Details können hier, hier oder hier nachgelesen oder –gehört werden. Von Anfang an erschienen die ausgesprochenen Abmahnungen nicht nur materiell dubios, es stellte sich unter anderem auch die Frage danach, wie man eigentlich an die IP-Adressen der Abgemahnten gekommen war. Hierzu ist nun das von den Rechteinhabern im Vorwege eingeholte Gutachten zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3 veröffentlicht worden. Von manchen mit Spannung erwartet, kann man nun sicher sagen: Der Erkenntnisgewinn des Gutachten liegt nahe null.

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Urmanns Secret: Alles was Sie über die Redtube-Abmahnwelle wissen wollen aber nicht zu fragen wagen (Update)

Die Sache ist spannend: Erst traf es jahrelang nur Filesharer, jetzt müssen offenbar auch Nutzer von Streaming-Portalen damit rechnen, unangenehme Post aus Regensburg zu bekommen. Es herrscht große Aufregung – man fragt sich, wie die Rechteinhaber und deren Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind und ob das LG Köln bei der Beauskunftung eigentlich wusste, was es tat.  Der Geschäftsführer der in Sachen “Redtube” tätigen Kanzlei, “Urmann & Collegen”, kündigt derweil an: Das war nur der Anfang.

Den derzeitigen Stand in Sachen Redtube haben wir zusammengefasst in folgenden Aggregatzuständen: in Textform als FAQ für das ZDF-Blog “Hyperland”, zum Hören im Jurafunk Nr. 106 sowie als Video mit (vor!)weihnachtlicher Dekoration in der “GG-Games-Anwalt”-Kolumne des Gamer-Magazins “gamersglobal.de”.

Update, 21.12.13:

Am 20.12.2013 wurde bekannt, dass Redtube gegen den die “The Archive AG”, die als Rechteinhaber hinter den Abmahnungen steckt,vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die den Rechteinhabern weitere Abmahnungen untersagt. Kurz zuvor hatte bereits das LG Köln Fehler bei den Auskunftserteilungen eingeräumt. Zumindest vorerst dürfte damit die Ankündigung der Kanzlei “U+C”, dass dies “erst der Anfang” sei, wiederlegt sein: Einstweilen jedenfalls dürfen keine weiteren Abmahnungen ausgesprochen werden.

Wie im Blog des Kollegen Petring nachzulesen ist, äußern sich einige Kammern des LG Köln in Beschwerdeverfahren nunmehr auch sehr skeptisch zur Verlässlichkeit und Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmethode der Abmahner.

Damit könnte das vermeintliche Nachfolge-Geschäftsmodell zu den Filesharing-Abmahnungen bereits wieder vor dem Aus stehen, da  das LG Köln mutmaßlich vorerst keine weiteren Auskunftsersuchen mehr positiv bescheiden wird. Für Freunde der Plattform “Redtube” ein schönes Weihnachtsgeschenk..