Jurafunk Nr. 145: Höchstspeicherfristen, Strafbarkeit von Bildveröffentlichung, Zulässigkeit von Dashcams

Nach vierwöchiger Pause folgt nun endlich wieder eine sommerliche Ausgabe des Podcastduos Krasemann / Dirks. In der 145. Folge des Jurafunks geht es wieder einmal um den lieben Datenschutz, ebenfalls wieder einmal am Beispiel der neuerdings liebevoll “Höchstspeicherfrist” genannten “Vorratsdatenspeicherung”. Des Weiteren lernen wir, dass “Dashcams” im Auto nützlich sein können und das Fotografen auch dann verantwortlich für ihre Fotos sein können, wenn sie nicht unmittelbar selbst deren Veröffentlichung vornehmen. Viel Vergnügen!

 

 

Jurafunk Nr. 145 – Inhalt

00’00”: Intro: Es ist Sommer.
01’05”: VDS – Return Of the Living Dead (OVG Münster, Beschl. v. 22.6.17, Az. 13 B 238/17).
14’18”: Rausreden gilt nicht: Journalist ist für Bildveröffentlichung ohne Einwilligung strafrechtlich verantwortlich (OLG Köln, Urt. v. 6.7.17, Az. III-1 RVs 93/17).
20’54”: Aufnahmen aus Dashcams können im Zivilprozess verwendet werden (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.7.17, Az. 10 U 41/17).
26’05”: “Scherz”-Erklärung beim Autokauf nicht verbindlich (O Frankfurt, Urt. v., 2.5.17, Az.  8 U 170/16LG)
30:55: Outro: Jurafunk Sommer-Spezial-Termine (Siehe unten).

Hinweise zu Folge 125:

In Minute 25 wird erläutert, dass es sich bei dem Antrag nach §123 VwGO gegen die Bundesnetzagentur um ein Unterlassen der Bundesnetzagentur geht. Das ist technisch nicht ganz korrekt, es handelt sich nämlich nicht um einen “Unterlassungs”- sondern um einen “Feststellungs”-Antrag. Hier ging die Verständlichkeit ein wenig auf Kosten der Genauigkeit.

Wichtige Jurafunk-Termine im Sommer 2017:

In den nächsten Monaten drohen wieder eine Reihe von Jurafunk-Spezialausgaben, vor denen wir hiermit warnen möchten:

  • Jurafunk LIVE am 11./12. August 2017 im Rahmen des Barcamp Kiel 2017,
  • Jurafunk LIVE Am 19. September um 19 Uhr 30, Camp24/7 im Rahmen der Digitalen Woche Kiel,
  • Jurafunk Spezial am 5.9.2017 mit zwei illustren Stargästen aus Berlin, die noch nicht genannt werden dürfen.

 

Jurafunk Nr. 132: Störerhaftung und Metall auf Metall – Reloaded

Nicht einfach irgend eine Jurafunk-Folge, sondern eine ganz besondere verbirgt sich hinter der neuen Ausgabe mit der Ordnungsnummer 132. Wir präsentieren: Den komplett inoffiziellen EM-Jurafunk, der sich durch die vollständige Abwesenheit von Fußballgerede auszeichnet. Speziell konzipiert auch für den Fußballfreund, der sich zwischen dem 15-Uhr und dem 18-Uhr-Spiel eine Verschnaufpause verschaffen und kurz an etwas anderes denken möchte. Zum Beispiel an: Die misslungene Abschaffung der Störerhaftung, Metall auf Metall I-III sowie die Frage, ob man verbotene Dashcam-Aufnahmen im Prozess verwerten kann.

Mehr