Von Rechts wegen: Über Zensur

Wer meine Rechtskolumne “Von Rechts wegen” in der Mac Life frühzeitig lesen möchte, kommt nicht umhin, das Heft zu kaufen. Allerdings stellt der Verlag freundlicherweise regelmäßig mit einem gewissen zeitlichen Abstand meine Texte kostenfrei online zur Verfügung. So geschehen jüngst mit meinem Stück “Was nicht stattfindet”. Dabei geht es um den Begriff der Zensur, und ich finde ihn nicht völlig misslungen. Fun Fact auf der Metaebene: Die Kommentare mussten leider wegen irgendwelcher Pöbeleien zensiert abgeschaltet werden.

Jurafunk Nr. 131: Die endgültige Diskussion zu #Boehmermann

Es ist endlich wieder Jurafunk-Woche! Nachdem alle Beteiligten ihre Oster-Urlaubsaktivitäten erfolgreich abgeschlossen hatten, war am Wochenende endlich die Gelegenheit zu unserem 131. medienrechtlichen Fachgespräch vor laufendem Mikrofon. Wie sollte es anders sein: Natürlich war die Sache Erdogan ./. Böhmermann das Hauptthema, und auch wenn bereits alles zur Sache gesagt worden ist, so musste man doch sagen: Aber eben noch nicht von uns! Wer danach noch nicht genug hat, darf sich noch mit einigen Alltags-Rechtsfragen aus dem Bereich des Reise- bzw. KFZ-Rechts befassen.

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OLG Frankfurt: “Scoring” rechtswidrig, wenn Kritierien unsinnig

Darf “Scoring” im quasi tatsachenfreien Raum stattfinden? Einen neuen Blickwinkel auf einen spezielleren Aspekt der Scoring-Thematik liefert jetzt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urt. v.  7. April 2015, Az. 24 U 82/14) hinsichtlich der Anforderungen an die tatsächliche Grundlage für das so genannte „Scoring“ einer Wirtschaftsauskunftei. Ergebnis: Auch hier muss die Tatsachengrundlage für die Risikobewertung gewissen Mindestanforderungen genügen.

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Warum der Rechtsstaat sich Rechtsschutzlücken leisten sollte

Die Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind ja  immer für einen Aufreger gut. Zum einen, weil sie als Primärquelle oftmals mit Vorsicht zu genießen sind (denn leider verfassen die Pressemitteilungen nicht dieselben Juristen, die für die darin besprochenen Urteile verantwortlich zeichnen), andererseits, weil sich auf schmalster Tatsachenbasis trefflich spekulieren lässt, wie die Gründe und Folgen des besprochenen Urteils wirklich aussehen – die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Abfassung der Pressemitteilung ja regelmäßig noch nicht vorliegen. So auch im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2014, welches den Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten gegenüber dem Betreiber eines Bewertungsportals zum Gegenstand hatte.

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