Bilderklau und MFM-Liste: Wann spielen die MFM-Tarife eine Rolle?

Bei der Schadensberechnung von “Bilderklau”-Fällen gibt es schon länger Streit um die so genannte “MFM-Liste”. Dabei handelt es sich um Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die jährlich ein Büchlein herausgibt (… und mit dem Copy-Preis, der App und der Werbung darin, nebenbei gesagt, vermutlich keine schlechten Umsätze macht). In der Liste sind für die verschiedensten Nutzungsarten bei Fotos diejenigen Honorare aufgeführt, die die MFM für angemessen hält. In Rechtsstreitigkeiten um die rechtswidrige Nutzung von Bildmaterial haben die Gerichte damit erst einmal etwas in der Hand, das ihnen die Bemessung des Schadensersatzes erleichtert. Soweit so gut.

Allerdings: Wenn man einen Apotheker fragt, was für Preise er in Apotheken für angemessen hält, ahnt man, worauf das hinausläuft.

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Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit
Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen.
Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos.
Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen)
Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist).
Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen.
Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.”
Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”.
Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an.
Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant.
-- URHEBERRECHT --
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Schmerzensgeld, Lizenzschaden und das Recht am eigenen Bild – In a Nutshell

-- DATENSCHUTZ --
Inhalt:
Ein Kaptitänsfoto
§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG): Das “Recht am eigenen Bild”
Keine Geldentschädigung bei Bildrechtsverletzung?
1. Besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung
2. Fiktive Lizenzgebühr (oder Bereicherung durch Ersparnis derselben)
-- DATENSCHUTZ --
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Jurafunk Nr. 133: Lizenzüberschreitung bei Stockfoto (“Compact-Magazin”), Whitelisting bei AdblockPlus, Lizenzschaden bei CC-Fotos

Das Halbfinale der Fußball-EM steht unmittelbar bevor. Damit ist es allerhöchste Zeit für den zweiten Teil der EM-Ausgabe des Jurafunks, der in einem wichtigen Punkt dem ersten Teil der EM-Ausgabe des Jurafunks entspricht:  er hat mit Fußball nichts, aber auch gar nichts zu tun. Behandelt werden: eine einstweilige Verfügung gegen ein bekanntes Magazin der so genannten “neuen Rechten”, das umstrittene Geschäftsmodell der Software “AdblockPlus” und die Frage: Was ist der angemessene Lizenzschaden bei einem kostenlosen Foto? Daneben und quasi nebenbei erklären wir noch den Unterschied zwischen “LARP” und “HAARP”.

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Kammergericht: Keine MFM-Sätze für Lizenzschaden, Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz bei pixelio.de

Kommt einer zum Anwalt und sagt: “Herr Rat, ich habe diesen Brief bekommen. Darin steht, dass ich fast tausend Euro bezahlen soll, weil ich ein Bild von “pixelio.de” verwendet habe, einer Plattform, auf der Fotografen ihre Fotos zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen! Können Sie damit was anfangen? Kann das denn wahr sein?” – So oder ähnlich beginnen in Deutschland tagtäglich Mandatsverhältnisse, denen bislang nur teilweise ein glückliches Ende beschieden war. Denn der Mandant stand oft vor der Wahl, (zumindest Teilbeträge) zu zahlen, oder aber sich verklagen zu lassen – mit der Aussicht, den Prozess zu verlieren. Nach einem vom Kollegen Niklas Plutte mitgeteilten (Hinweis-) Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 24 U 111/15) könnte sich dies nun ändern.

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