Jurafunk Nr. 140: Böhmermann / Informationsfreiheit / Google / Facebook

Kaum beginnt das Jahr so richtig, ist bereits der erste Jurafunk des Jahrgangs 2017 fertig. In Folge 140 befassen wir uns mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz im “Fall Böhmermann”, mit der Haftung von Google bei (wiederholter) Veröffentlichung (angeblich) rechtsverletzender Inhalte, mit der Frage, ob der Anwalt Werbung auf der Dienstkleidung haben darf und mit einer (kollektiv-)arbeitsrechtlichen Entscheidung zu Facebook.

 

Jurafunk Nr. 140 – Inhaltsübersicht

00‘00“: Intro: Frohes Neues Jahr!
02‘00“: Krasemann3
03‘00“: Der “Fall Böhmermann” und das Informationsfreiheitsgesetz (VG Berlin-Brandenburg OVG 6 S 29.16)
13‘25“: Google und die Löschungspflichten (OLG Karlsruhe 6 U 2/15)
21‘25“: Die Anwaltsrobe und die Werbung (BGH AnwZ 47/15)
24‘20“: Der Betriebsrat und die Facebook-Seite (BAG 1 ABR 7/15)
26‘37“: Outro

Notizen und Hinweise:

[Dirks’ Netzwelt] Haftung für Links

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Dirks’ Netzwelt befasst sich am 10.12. mit dem unseligen Urteil zur Haftung für das Setzen von Links auf fremde Inhalte.

Der Einschlag war vorhersehbar. Bereits im Jurafunk Nr. 137 habe ich mit Henry Krasemann das Urteil in der Sache “GS Media” besprochen, in dem der Europäische Gerichtshof (EuGH, Entscheidung vom 08.09.2016 – Az. C-160/15) fragwürdige Kriterien zu einer Ausweitung der Haftung für verklinkte Inhalte aufstellte. In einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss v. 18.11.2016, Az. 310 O 402/16) wurden diese Kriterien nun übernommen.

Auch wenn man nicht übersehen darf, dass es sich hier nur um eine Entscheidung einer Eingangsinstanz in einem auf Vorläufigkeit ausgelegten Verfahren handelt und die Linie so keinen Bestand haben muss, und auch,wenn der Hype um die Entscheidung maßgeblich auf die für meinen Geschmack etwas zu reißerische Behauptung einer leipziger Anwaltskanzlei in den sozialen Medien zurückgeht, ein deutsches Gericht habe nun “erstmals” so entschieden, habe ich sie am 10.12. in den Zeitungen des sh.z-Verlages aufgegriffen. Die Länge des Textes – genau 1.720 Zeichen – ist wie immer im Print dem Diktat der Werbebelegung unterworfen: Hier geht’s zu Dirks’ Netzwelt.

Noch ein Hinweis zum Verfahrensgang: Das Verfahren wurde offenbar durch Abschlusserklärung beendet, was dazu führt, dass im konkreten Fall kein Rechtsmittel mehr gegeben ist. Allerdings bedeutet das noch nicht, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben muss.

Update, 12.12.16:

Einen wie ich finde nicht nur rechtlich zutreffenden sondern auch den Hintergrund der Sache schön beleuchtenden Artikel hat der Kollege Arno Lampmann im LHR-Blog veröffentlicht, den ich gern abschließend wie folgt zitieren möchte:

Beantragt wurde die einstweilige Verfügung vom Urheber offenbar im Rahmen eines explizit so bezeichneten “Musterverfahrens” von der Kanzlei Spirit Legal. Was damit genau gemeint ist, bleibt unklar. Da der Antragsgegner bereits eine Abschlusserklärung abgegeben und damit die zweifelhafte Entscheidung als endgültige Regelung anerkannt hat, ist damit vielleicht gemeint, dass die Rechtsstreit nur zum Zwecke der Veröffentlichung der gerichtlichen Entscheidung inszeniert wurde.

Jurafunk #137: Linkhaftung nach EuGH, Freie Benutzung bei Bildern, Shill Bidding bei Ebay

Der neue Jurafunk ist da! in der bereits 137. Folge unseres sympathisch-anarchischen Kieler Rechtspodcasts gibt es einerseits wenig Überraschungen: Hier Krasemann, verbeamteter Datenschützer, dort Dirks, Rechtsanwalt, immer für eine weggenuschelte Silbe gut. Langweilig soll es trotzdem nicht werden, denn die Themen sind ja auch noch da:

Einerseits das Urteil des EuGH zur Linkhaftung (Entscheidung vom 08.09.2016 – Az. C-160/15), andererseits die BGH-Urteile “Auf Fett getrimmt” zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Foto-Parodien (Urteil vom 28.07.2016, Az I ZR 9/15) sowie zum Hochbieten bei Ebay (Urteil vom 24. August 2016, Az. VIII ZR 100/15). Schließlich geht es noch um zwei Entscheidungen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Prominenten ( BVerfG,Az. 1 BvR 335/14).

 

Show-Notes:

Ich habe zu Folge 137 erstmals folgendes Sketch-note-artige Inhaltsverzeichnis gekritzelt, was mir großen Spaß gemacht hat:

jf137-sketch

Außerdem habe ich im Podcast versprochen, noch einmal auf das Jurafunk-TV-Experiment des Jahres 2012 hinzuweisen, dort geht es ausführlich um Recht bei Ebay.

Gute Unterhaltung!