XING reagiert auf Impressums-Urteil des LG Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 27.6.14 hatte das LG Stuttgart entschieden, dass der für die meisten XING-Profile geltenden Impressumspflicht nicht durch die dafür von XING angebotene Funktion genüge getan wird. Denn: durch diese seien die Pflichtangaben nach dem TMG nicht “effektiv optisch wahrnehmbar und leicht erkennbar”“. XING reagiert hierauf nun, wenig überraschend, mit einer Verschiebung des Impressums-Links.

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Impressumspflicht und kein Ende: Alle XING-Impressen rechtswidrig, meint das LG Stuttgart

Die Sache sorgte bereits vor einiger Zeit für großen Aufruhr in den sozialen Medien: Der dadurch zu zweifelhafter Berühmtheit gelangte Herr Winter aus Kornwestheim mahnte verschiedene Kollegen wegen angeblicher Verstöße gegen die Impressumspflicht aus § 5 TMG ab. Hintergrund: diese Kollegen besaßen ein Profil auf der Plattform „XING“, und dieses war, wie Herr Winter meinte, nicht mit einem zureichenden Impressum ausgestattet. Das Landgericht Stuttgart urteilte nun in einem dieser Fälle (überwiegend) zugunsten des Abmahners Winter (Urt. v. 27.6.14, Az. LG Stuttgart11 O 51/14).

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