XING reagiert auf Impressums-Urteil des LG Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 27.6.14 hatte das LG Stuttgart entschieden, dass der für die meisten XING-Profile geltenden Impressumspflicht nicht durch die dafür von XING angebotene Funktion genüge getan wird. Denn: durch diese seien die Pflichtangaben nach dem TMG nicht “effektiv optisch wahrnehmbar und leicht erkennbar”“. XING reagiert hierauf nun, wenig überraschend, mit einer Verschiebung des Impressums-Links.

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Jurafunk Nr. 115: Kachelmann ./. Schwarzer, XING-Impressum, Speicherung von IP-Adressen

Von wegen Sommerpause: Bereits zum 2. Mal erscheint im Juli eine Folge unseres Kieler Partnerpodcasts. In der 115. Ausgabe stellen wir unter Beweis, dass aus juristischer Sicht auch von einem Sommerloch keine Rede sein kann. Themen unter anderem: Kachelmann, Schwarzer und die verdeckten Tatsachenbehauptungen; Winter, Ulbricht und die Abmahnung fehlender Impressen auf XING; Die Telekom, die IP-Adressen und deren Speicherung und schließlich: Calli, Hasseröder und das gerade noch erlaubte Product Placement.

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Impressumspflicht und kein Ende: Alle XING-Impressen rechtswidrig, meint das LG Stuttgart

Die Sache sorgte bereits vor einiger Zeit für großen Aufruhr in den sozialen Medien: Der dadurch zu zweifelhafter Berühmtheit gelangte Herr Winter aus Kornwestheim mahnte verschiedene Kollegen wegen angeblicher Verstöße gegen die Impressumspflicht aus § 5 TMG ab. Hintergrund: diese Kollegen besaßen ein Profil auf der Plattform „XING“, und dieses war, wie Herr Winter meinte, nicht mit einem zureichenden Impressum ausgestattet. Das Landgericht Stuttgart urteilte nun in einem dieser Fälle (überwiegend) zugunsten des Abmahners Winter (Urt. v. 27.6.14, Az. LG Stuttgart11 O 51/14).

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Jurafunk Nr. 108: Bearshare, Haribo, Anwaltsschreiben als Nötigung und Betrug

Der Jurafunk startet schwungvoll in sein fünftes Kalenderjahr. In der bereits 108. Ausgabe  unseres Kieler Partnerpodcasts lassen wir wieder die Highlights deutscher Rechtsprechung der letzten drei Wochen Revue passieren (oder zumindest, was wir dafür halten).

Diesmal geht es um Goldbären und Goldbarren, Bearshare und volljährige “Kinder”, Rechtsanwaltsschreiben und Nötigung, und, last but not least: noch einmal um die auch in diesem Blog bereits heiß diskutierte Frage: Wann ist jemand, der ein Geschäft führt, eigentlich (k)ein Geschäftsführer?

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Warum der Einzelunternehmer im Impressum kein “Geschäftsführer” sein darf

Eine vom Kollegen RA Plutte mitgeteilte Entscheidung des OLG München fügt den landauf, landab bekannten Problemen bei der richtigen Formulierung des Impressums nach § 5 TMG einen weiteren Aspekt hinzu: Die obersten bayerischen Zivilrichter halten es in bestimmten Fällen für unzulässig, wenn sich Einzelunternehmer im Impressum ihrer Unternehmenswebsite als “Geschäftsführer” bezeichnen.

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