Jurafunk Nr. 143 (Doppelpack): 1-Million-Euro-Frage (Kohl) / Panoramafreiheit (AIDA) / Datenweitergabe (Facebook, WhatsApp)

Die 143. Folge des Jurafunks ist wieder einmal etwas Besonderes, es handelt sich nämlich um eine Art Doppelfolge: Aufgrund der Tatsache, dass Mitproduzent Krasemann ein neues Spielzeug angeschafft hat, gibt es Jurafunk Nr. 143 sowohl als Audio- als auch als Videoversion. Vorteil der Videoversion: Besseres Bild. Vorteil der Audioversion: Besserer Ton.

Da die Bild-Version spontan entstand, erhält der Zuseher einen schonungslosen Einblick in mein unaufgeräumtes Büro und auch in meine Garderobe an einem Nachmittag ohne weitere Termine. Die Folge lohnt sich natürlich aber auch wegen der besprochenen Themen: “1 Million Schadensersatz für Helmut Kohl”, “Niederlage für Facebook gegen den HmbBfDI”, “(Panorama-)Freiheit für den AIDA-Kussmund”  und “unlauteres Sterben”.

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Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook Ireland: Volltext der Verfügung des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz

Am 27.9.2016 gab der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bekannt, dass man Facebook ab sofort den “Massendatenabgleich” mit WhatsApp verboten habe. Die Weitergabe von Nutzerdaten des Messengers, der seit 2014 zum Facebook-Konzern gehört, hatte Facebook bekanntermaßen zunächst selbst ausgeschlossen, nun aber im August 2016 mittels einer AGB-Änderung möglich zu machen versucht. WhatsApp-Nutzern wurde dabei nur “Widerspruchsrecht” hinsichtlich der Nutzung der Account-Daten durch Facebook eingeräumt. Unter anderem dies veranlasste die Hamburger Datenschützer zum Tätigwerden in Form der Verwaltungsverfügung, die mir aufgrund meiner Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nun im Volltext vorliegt.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geht gegen Facebooks Klarnamenpflicht vor (Update)

Ob’s ein Abschiedsgeschenk für den frisch geschiedenen Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) war? Der Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geht derzeit im Wege der Ordnungsverfügung gegen die Klarnamenpflicht des Sozialen Netzwerks Facebook vor, wie einer Presseinformation seiner Behörde zu entnehmen ist. Ganz neu ist die “Idee” nicht. (Update: Die Verfügung liegt uns nun im Volltext vor und ist hier abzurufen)

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