Vorgehen gegen Onlinebewertungen: Was geht (nicht) bei Amazon, Jameda, Kununu & Co

Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?

Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.

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Bewertungsplattformen haften (manchmal auch) für Bewertungen

Das “Plattform-Problem” wird momentan heiß diskutiert. Wer sich allein aus der Tagesschau informiert, erfährt darüber derzeit vor allem, dass ein SPD-Justizminister sich von Facebook nicht mehr auf der Nase herumtanzen lassen möchte und deswegen ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (“NetzDG”) erforderlich findet, weil es mit Gutem Willen allein nicht gehe. Der Gesetzentwurf wird von allen Seiten (zu Recht) harsch kritisiert. Dass das Problem und die Frage nach der Haftung von Plattformbetreibern für Äußerungen ihrer Nutzer aber beileibe kein “Neues” ist und auch ohne “NetzDG” eben nicht immer zu Gunsten des Plattformbetreibers entschieden werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtsthofs  (BGH, Urt. v. 4.4.2017, Az. VI ZR 123/16, liegt bisher nur als Pressemitteilung vor).

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Jurafunk Nr. 129: E-Scooter gegen KVG, Schaubühne gegen Rechts, Schüler gegen Lehrer

Das Ende ist nahe: Nur noch ein paar Tage, dann ist auch das Jahr 2015 schon wieder Geschichte. Und auch: “Rechts”-Geschichte. Die fleißigen Chronisten unseres Kieler Partnerpodcasts haben sich daher kurz vor Schluss noch einmal zusammengefunden, um das Jahr zu komplettieren. Themen in Norddeutschlands ältestem Rechtspodcast: Das E-Scooter-Verbot in Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft, Die einstweilige Verfügung gegen die Berliner Schaubühne wegen des Stücks “Fear”, einmal mehr die Bewertung von Ärzten im Internet und schließlich noch die rechtliche Würdigung von WhatsApp-Beleidigungen unter und von Schulkindern.

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LG München I: Bewertungsplattformen müssen gekaufte Rankings deutlich kennzeichnen

Regelmäßige Leser dieses Blogs wissen: mehr als einmal haben wir uns bereits mit Bewertungsplattformen im Allgemeinen sowie mit solchen für Ärzte im Besonderen befasst. Ebenso haben wir das Thema „Content Marketing“, „Sponsored Posts“ und “Kennzeichnung von Werbung”  bereits an den verschiedensten Stellen besprochen und von unterschiedlichen Seiten beleuchtet. Und allein schon deshalb können wir natürlich ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 37 O 19570/14) gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda nicht ignorieren, welches alle diese Gesichtspunkte in einer Entscheidung vereint. Es geht konkret um die Frage, wie deutlich in Bewertungsplattformen gekaufte Einträge gekennzeichnet werden müssen.

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Jurafunk Nr. 118: Rechtswidrikeit von Filmaufnahmen, Haftung von Sharehostern ohne Kenntnis, Ärztebewertungen

Die einzige Oktoberausgabe des Jurafunks in diesem Jahr ist online und gibt wieder einen hoffentlich ebenso informativen wie unterhaltsamen Überblick über einiges, was in den vergangenen Wochen im Recht der neuen Medien und dem Datenschutzrecht wichtig war. Unter anderem geht es um die Frage, ob rechtswidrig erlangte Filmaufnahmen im TV verwendet werden dürfen, welche Daten von Beteiligten an Gerichtsverfahren an Dritte weitergegeben werden dürfen, wann Sharehoster auch ohne Kenntnis von Rechtsverletzungen für diese haften und schließlich auch noch einmal um Ärzte, Bewertungsplattformen und deren Zulässigkeit.

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