Google-Fonts-Abmahnungen: Urteil gegen und Razzia bei Berliner Rechtsanwaltskanzlei

Seit mehreren Monaten kursierten „Abmahnungen“ wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes durch Einbindung von Google Fonts. Tausende Nutzer der kostenlosen Google-Schriftarten waren betroffen. Seit unserem letzten Beitrag, in dem wir bereits angedeutet hatten, dass die Google-Fonts-Abmahnungen auf keiner rechtlichen Stütze basieren, ist einiges passiert.

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Noch immer: Abmahnungen aus Berlin wegen Stadtplangrafiken von “Euro-Cities”

Nicht nur der Briefkopf der Kollegen aus Berlin ist wie eine Zeitreise in die Nuller-Jahre, auch der Inhalt der Schreiben aus der deutschlandweit bekannten Stadtplan-Abmahnungsschmiede hat sich kaum verändert – er, lautet, in etwa: “Sie haben einen Stadtplan von “Euro Cities” auf dieser oder jener Homepage verwendet. Unterlassen sie das und zahlen Sie”. Passieren kann so eine Abmahnung jedem, der unvorsichtig dabei ist, Kartenausschnitte zu verwenden.

Ob nun auf der eigenen Homepage, oder, sagen wir: Im Immobilienexpose auf “Immonet”. Und ja, es ist natürlich noch immer verboten, die Pläne von Euro-Cities ohne Erlaubnis online zu verwenden, man könnte meinen, es wissen langsam alle – Offenbar nicht, denn auch im Jahr 2022 flattern die Schreiben hier immer wieder herein.

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Abmahnung wegen Google Fonts – Was nun?

Seit mehreren Wochen bereits kursieren viele “Abmahnungen” wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes in Bezug auf die Einbindung von Google Fonts. Auch uns liegen inzwischen diverse Anfragen hierzu vor, diese betreffen z.B. Schreiben eines Rechtsanwalts Kairis aus Meerbusch. Was hat es nun mit den Schreiben auf sich? Sind sie seriös? Wie kann man reagieren?

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Der BGH und ein Lautsprecherfoto: Keine Vertragsstrafe unter dieser Nummer

Stellen Sie sich kurz vor, Sie haben auf Ihrer Webseite oder in einem Inserat bei Ebay ein Foto benutzt, ohne so genau zu wissen, ob Sie das eigentlich durften. So etwas passiert ständig: Aus Unwissenheit oder “im Eifer des Gefechts”, also irgendwie versehentlich oder auch absichtlich in der etwas naiven Annahme “merkt schon keiner”. Merkt natürlich doch einer, Sie bekommen eine Abmahnung, ärgern sich erst; erfahren dann, dass Ärgern nichts bringt, löschen das Foto, unterschreiben eine – vielleicht auch “modifizierte” – Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zahlen. Haken die Sache ab.

Aber dann kommt wieder ein Brief vom gegnerischen Anwalt.

Was will der jetzt noch?

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LEGO®: (K)ein Klemmbaustein wie jeder andere

LEGO® – Die Mutter aller Klemmbausteine.

Der eine oder andere Szene-Unkundige mag sich wundern: Es gibt nicht nur sehr erfolgreiche “Klemmbaustein”-Blogger – es gibt sogar so erfolgreiche, dass der ungekrönte König der Klemmbausteinhersteller, nämlich die Firma “LEGO”, Abmahnungen gegen sie aussprechen lässt, wenn sich sich unbotmäßig verhalten. So erging es jüngst dem “Herrn der Steine”, weil er andere Klemmbausteine als die von LEGO als “LEGO” bezeichnete.

Wie bitte? Sie wissen zwar was “Lego” ist, haben aber keine Ahnung, was ein “Klemmbaustein” sein soll?

Nun, das könnte Teil des Problems sein, das Klemmbausteinlyriker Henry Krasemann auf seinem nicht ganz unbekannten Youtube-Kanal mit mir besprochen hat. Und hier ist das Ergebnis: