Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrecht

Bis vor wenigen Jahren war das Thema „Persönlichkeitsrechte“ etwas für Strafrechtler (nämlich bei Beleidigungen) und etwas für Prominente, soweit es um Rechtsverletzungen in Medien ging.

Denn “Otto Normalverbraucher” und auch die meisten Unternehmen waren nur selten Gegenstand der Medienberichterstattung, worunter man vor allem die Erwähnung in Zeitungen, im Fernsehen oder im Radio verstand.

Mit dem Internet hat sich dies radikal gewandelt. Umso mehr seit dem Siegeszug der sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google+ & Co.

“Öffentlichkeit” ist nun für jeden verfügbar – Und jeder für die Öffentlichkeit

heute kann jeder mittels dieser neuen Medien ohne großen Aufwand eine sehr große Öffentlichkeit erreichen – oder von einer großen Öffentlichkeit erreicht werden, je nach Perspektive.

Dabei sind die Folgen solcher medialer Aktivitäten oftmals kaum zu überblicken und ein „Tweet“ ist schneller abgeschickt, als die Konsequenzen zu Ende überdacht sind.

Schon vermeintlich harmlose Äußerungen über Dritte können zur Inanspruchnahme wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen führen oder, wenn zum Beispiel Äußerungen über den eigenen Arbeitgeber getätigt wurden, sogar den Arbeitsplatz gefährden und so die eigene wirtschaftliche Existenz infrage stellen.

Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying & Shitstorm

Aus der anderen Perspektive betrachtet, wird der einzelne oder das Kleinunternehmen heute viel leichter zum Objekt medialer Aufregung und Aufmerksamkeit, als das in früheren Zeiten der Fall war.

Dabei kann dies rein zufällig geschehen, weil man zum Beispiel selbst versehentlich höchstpersönliche Geheimnisse über soziale Netzwerke öffentlich zugänglich gemacht hat, die sich gegen den Betroffenen wenden; es kann aber auch böse Absicht dahinter stecken. Dies sind die Fälle des so genannten „Cyberbullying“ oder „Cybermobbing“, bei denen Medien bewusst eingesetzt werden, um Beruf oder ansehen eines Betroffenen zu zerstören. Auch der Begriff „Shitstorm“ gehört hierher, also die Situation, in der ein Unternehmen sich einer medialen Aufregungswelle ausgesetzt sieht, die auf – möglicherweise falschen – Behauptungen durch Dritte beruht.

In all den genannten Situationen stehen Betroffene nicht schutzlos da. Spezialisierten Rechtsanwälten steht ein breites Instrumentarium von außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, um Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu beenden oder sogar bereits abzuwehren, wenn diese nur drohen.

Gleichgültig, ob es um die Verfolgung eigener Ansprüche wegen medialer Berichterstattung oder um die Abwehr derartiger Ansprüche geht: entscheidend ist, dass eine umfassende Beratung möglichst früh erfolgt, damit alle Möglichkeiten der Rechtsverteidigung ausgeschöpft werden können. Insbesondere ist zu beachten, dass die Möglichkeiten, zum Beispiel Gegendarstellungen zu erwirken oder im Wege der einstweiligen Verfügung vorzugehen, durch relativ kurze Fristen begrenzt ist, was einen zügiges tätig werden durch den Betroffenen notwendig macht.

Identitätsdiebstahl: Wenn Fremde die Online-Identität missbrauchen

Der Siegeszug der sozialen Netzwerke bringt es mit sich, das viele Details der eigenen Biographie für Dritte online verfügbar sind. Schon ein Häkchen an der falschen Stelle in den Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook kann es Dritten ermöglichen, auf alle relevanten Profilinformationen zuzugreifen und diese zu kopieren, um ein gefälschtes Profil zu erstellen. Dasselbe gilt bei allzu sorglosem Hinzufügen Fremder zu eigenen Freundes-Liste. Oftmals sind unerwartete Kontaktaufnahmen von Fremden der erste Schritt zur Begehung eines solchen Identitätsdiebstahls – an dessen Ende nicht nur Rufschädigungen sondern auch versuchte oder vollendete Betrügereien mithilfe der gestohlenen Identität stehen können.

Zügig Rechte geltend machen: If you don’t use it – you lose it

In meiner Beratungspraxis erlebe ich es relativ häufig, dass von Persönlichkeitsrechten Betroffene zunächst zuwarten und erst nach längerer Zeit Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Dies oftmals bis zu dem Punkt, an dem effektive Hilfe nur schwer möglich ist. Denn wer zu lange wartet, muss sich später vor Gericht eventuell vorhalten lassen, er habe die Dringlichkeit der Angelegenheit selbst widerlegt. In diesem Fall bleibt nur ein langwieriges Hauptsacheverfahren.

DSGVO: Das Datenschutz-Schreckgespenst ist da. Klicken Sie auf die Grafik, um mehr zur Umsetzung des neuen EU-Datenschutzrechts zu erfahren.