Jurafunk Nr. 154: Captain Knutsch und die “Selbstöffnung”, Jörg Knörr und die Lustigkeit

Kurz vor Jahresende haben es die Jurafunker noch einmal geschafft, sich für die endgültige Ausgabe des Jahres 2018 zusammenzufinden.

Besprochen werden in Folge 154: Die Monopolisierung des Begriffs “Titan” (as in: “Pop-Titan” oder “Podcast-Titan”), die Selbstöffnung von Captain Knutsch und deren Folgen und, last but not least, der Qualitätsgehalt eines bestimmten Werks des Comedians Jörg Knörr. 

 

Jurafunk Nr. 154 – Inhalt:

00’00” – Intro

01’25” – Kahn ./. T1tan: Wie ein ehemaliger Top-Torhüter einmal ein Wort ganz für sich haben wollte (LG München I, Az. hier nicht bekannt, mehr dazu)

08’56” – Warum Captain Knutsch sich gegen bestimmte Berichterstattung  nicht erfolgreich wehren kann und was es mit der “Selbstöffnung” auf sich hat (OLG Köln, Urt. vom 22.11.18, Az. 15 U 96/18 ).

21’10” – Warum sich Entertainer und Stimmimitator Jörg Knörr um ein Honorar streiten musste und wieso es dabei auf seine Witzigkeit (nicht) ankam (OLG Köln, Urt. v. 14.11.2018, Az. 11 U 71/18).

26’55” – Warum Whatsapp-Kettenbriefe zwar auch zu Weihnachten doof sind aber nicht so gefährlich wie viele meinen (Mehr dazu).

Das Jurafunk-Team ist für dieses Jahr “durch” und wünscht allen Hörerinnen und Hörern frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie sich und uns treu – Wir sind in 2019 wieder da!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

BGH: Der PayPal Käuferschutz – ist auch ein Verkäuferschutz

PayPal ist ein Online-Bezahldienst, der seinen Kunden virtuelle Konten und virtuelles Geld zur Verfügung stellt. Bezahlt ein Käufer im Internet mit PayPal, ist das Geld dadurch praktisch sofort beim Verkäufer. PayPal schreibt die Summe dem PayPal-Konto des Verkäufers gut, bevor es beim Käufer vom Konto abbucht. Ein Kauf kann dadurch wesentlich schneller abgewickelt werden, als mit einer klassischen Überweisung. PayPal soll wegen seiner Käuferschutzrichtlinie nicht nur schnell, sondern auch besonders sicher sein. PayPal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Ist ein Käuferschutzantrag erfolgreich, wird das Geld vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgezogen und dem Käufer wieder gutgeschrieben. Um diesen Käuferschutz ging es im November in zwei Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof.

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“Naruto”, PETA und das Affen-Selfie im Fotopodcast “fotophonie”

“Wem gehört das Selfie, das der Affe Naruto schießt: ihm oder dem Fotografen David Slater? Und wer macht im Fall der Fälle Narutos Rechte daran geltend?” – Unter anderem dieser Frage geht der fotophonie-Podcast von Dieter Bethke und Frank Fischer derzeit auf den Grund. Als man während der Aufnahme ein paar Worte vom Fachmann brauchte, verfiel man auf die Idee, mich kurzerhand anzurufen. Das Ergebnis ist in Folge 91 des Podcasts anzuhören (Ab 48’05”).

Update  / Hinweis:
Unter anderem kommt auch die Wirkung des Urhebervermerks nach § 10 Abs. 1 UrhG zur Sprache. Meine Anmerkungen zum Nutzen eines solchen Vermerks sind auch uneingeschränkt richtig. Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart) zur urheberrechtlichen Wirkung des “©” sieht dieses Zeichen allein – zumindest im Rahmen von 10 Abs. 3 UrhG – allerdings nicht als ausreichend an, um zu einer Vermutung der Inhaberschaft von ausschließlichen Nutzungsrechten zu begründen. Das LG Hamburg hatte dies noch anders gesehen. Da die genannte OLG-Entscheidung zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht veröffentlicht war, konnte ich hierauf allerdings nicht eingehen.

Hier geht es zum Podcast:

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Anerkennung als Datenschutz-Sachverständiger (rechtlich)

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) hat mich heute als Sachverständigen für IT-Produkte (rechtlich) anerkannt, was mich sehr freut.

Was es mit dieser Anerkennung auf sich hat, habe ich hier zusammengefasst.

HINWEIS:

Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 ist die genannte Zertifizierung entfallen, da sie rechtlich so nicht mehr vorgesehen ist.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 141: Fahrerbewertungen gestoppt / Puppe zerstört / Xing-Profil geändert

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Vorbildlich: Wenn Sie sich von diesem Fahrer schlecht behandelt fühlen, können Sie ihn einfach anrufen.

Es ist Karnevalswoche! Am Rosenmontag erscheint damit jahreszeitengemäß eine Jurafunk-Folge, die ausschließlich Entscheidungen von rheinischen Gerichten und Behörden zum Gegenstand hat. Zum Beispiel die der Bundesnetzagentur in Bonn, dass die vernetzte Puppe “Cayla” unschädlich zu machen ist. Oder das Urteil des VG Köln, das ein Fahrerbewertungsportal in seiner jetzigen Form als rechtswidrig einstuft. Oder auch ein Verfahren des Landesarbeitsgerichts Köln, an dessen Ende die Besitzerin eines XING-Profils wusste, dass sie eine etwas voreilige Änderung ihres beruflichen Status nicht den Job kosten würde. Mehr Karneval bekommen Sie von uns nicht.

Jurafunk Nr. 141: Inhalt

00’00” – Intro: Ein paar Worte zum Lutherjahr.
01’30” – Zerstören Sie diese Puppe (BNetzA, PM vom 17.2.17).
16’35” – Warum ein Fahrerbewertungsportal sich ändern muss (VG Köln 13 K 6093/15).
27’04” – (Keine) Kündigung wegen Statusänderung bei Xing-Profil (LAG Köln 12 Sa 745/16).

 

 

Hinweise und Notizen zu Folge 141:
Zu Cayla habe mich im Dezember 2016 in der Mac-Life geäußert, wie erwähnt aber ohne § 90 TKG zu beachten. Kollege Thomas Schwenke begründet in seinem Blog ausführlich, warum er die Sicht der Bundesnetzagentur für falsch hält. Das Fahrerbewertungsportal “Fahrerbewertung.de” habe ich im Jahr 2014 als rechtmäßig eingestuft – Eine Einschätzung, die jedenfalls das VG Köln offensichtlich nicht teilt.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.