Drohnenaufnahmen: Dos and Don’ts

Immer mehr Fotografinnen und Fotografen steigen in die Drohnen-Fotografie ein. Da für Drohnen unter 250 Gramm kein Führerschein vorgeschrieben ist, ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl an Hobby-Drohnenpiloten nicht zuletzt wegen des relativ geringen Preises zunimmt. Da sich die rechtlichen Fragen mehren, soll dieser Beitrag aufzeigen, was neben luftrechtlichen Aspekten, datenschutzrechtlich, persönlichkeitsrechtlich, eigentumsrechtlich und urheberrechtlich zu beachten ist.

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Über Malte Gendries (LL.B.)

Malte Gendries ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei DIRKS.LEGAL.

Video-Jurafunk: #Fototapete, #Möbelkatalog, Beiwerk

(EIn Klick auf das GIF startet das Video)

Bis Ende 2019 erschien der Rechts-Podcast “Jurafunk” mehr oder weniger regelmäißig als Audioausgabe (Mehr dazu hier). Seitdem produzieren Datenschutz-Jurist und Klemmbaustein-Lyriker Henry Krasemann und ich in loser Folge anlassbezogen Jurafunk-Videos. So geschehen anlässlich der Aufregung um ein Urteil des Landgerichts Köln, mit dem wegen einer Fototapete im Internet Unterlassungsansprüche zugesprochen werden. Dabei stellt sich unter anderem gar nicht so ganz überraschend heraus: In Köln waren sie gar nicht die ersten, wie wegen Wandschmuck, der auf Fotos oder Videos abgebildet wurde Urteile zu sprechen hatten.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Urheberrechtsaufreger: Abmahnung wegen Fototapete, ja, nunja, hear me out.

Der eine oder andere ist vielleicht bereits über diese Meldung bei heise online gestolpert, die dazu geeignet (und vielleicht auch bestimmt) erscheint, die Gemüter zu erhitzen; Scheiterhaufen von DTV-Taschenbuchausgaben “UrhR” wurden allerdings bislang zum Glück weder in Köln noch anderswo entdeckt. Was ist passiert?

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Noch immer: Abmahnungen aus Berlin wegen Stadtplangrafiken von “Euro-Cities”

Nicht nur der Briefkopf der Kollegen aus Berlin ist wie eine Zeitreise in die Nuller-Jahre, auch der Inhalt der Schreiben aus der deutschlandweit bekannten Stadtplan-Abmahnungsschmiede hat sich kaum verändert – er, lautet, in etwa: “Sie haben einen Stadtplan von “Euro Cities” auf dieser oder jener Homepage verwendet. Unterlassen sie das und zahlen Sie”. Passieren kann so eine Abmahnung jedem, der unvorsichtig dabei ist, Kartenausschnitte zu verwenden.

Ob nun auf der eigenen Homepage, oder, sagen wir: Im Immobilienexpose auf “Immonet”. Und ja, es ist natürlich noch immer verboten, die Pläne von Euro-Cities ohne Erlaubnis online zu verwenden, man könnte meinen, es wissen langsam alle – Offenbar nicht, denn auch im Jahr 2022 flattern die Schreiben hier immer wieder herein.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Art. 17 DSM-Richtlinie: EuGH setzt enge Grenzen für Uploadfilter

Der EuGH hatte, wie bereits in dieser Vorbesprechung diskutiert, zu entscheiden, ob Art. 17 DSM-RL mit dem Unionsrecht vereinbar ist. “Artikel 17”,“DSM-Richtline”: Was war das noch?

Die DSM-Richtlinie war die heftig umstrittene Urheberrechtsreform von 2019, die das “veraltete” Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und den Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine angemessene Vergütung zusichern sollte. Besonders um den Art. 17 DSM-RL wurde heftig diskutiert, da Plattformbetreiber wie YouTube oder Facebook schon beim Hochladen (Upload) prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Bei der enormen Anzahl von Uploads, die z.B. YouTube oder Facebook tagtäglich zu verzeichnen haben, ist das Erfüllen dieser Pflicht ohne den Einsatz von Filtern nahezu unmöglich. Dies birgt wiederum die Gefahr, dass mehr als nötig herausgefiltert wird. Da viele Kritiker die Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein drohendes “Overblocking” in Gefahr gesehen haben, demonstrierten alleine in Berlin Zehntausende gegen diesen Artikel 17. Aber wie sieht der EuGH diese Problematik?

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Über Malte Gendries (LL.B.)

Malte Gendries ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei DIRKS.LEGAL.