5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
-- SOCIAL MEDIA RECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Dresden: Ein Hutbürger will Geld sehen

Es war eines der Aufreger-Themen des vergangenen Sommers: Der so genannte “Hutbürger”, der im August 2018 bei einer Dresdner Pegida-Demonstration von einem Kamerateam des ZDF gefilmt wurde und dabei exakt so aussah wie Karikatur, nunja: eines Pedigda-Demonstranten. Das Deutschlandschlapphut-Outfit kann schon als ikonisch bezeichnet werden und schaffte natürlich als Meme den Sprung in die sozialen Medien. Ein gutes Jahr später geht es vor Gericht – und um Geld.

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Jurafunk 153: Über Influencer, Kennzeichnungspflichten und das Landgericht Berlin

Das Landgericht Hamburg hat am 12.5.1998 entschieden, dass ab sofort und bis in alle Zukunft in jedem Online-Impressum ein überflüssiger Hinweis auf irgendwelche Verlinkungen zu stehen hat. Wer die Rivalität zwischen der schönsten deutschen Stadt und der Berlin kennt, der weiß: Sowas lässt sich der Berliner nicht bieten, und nun hat sein Landgericht endlich nachgezogen. Mit seinem Urteil in Sachen Vreni Frost (Urteil v. 24.05.2018 – Az.: 52 O 101/18) sorgt das LG Berlin nun dafür, dass Influencer landauf landab ihre Blogs und Channels mit Werbekennzeichnungen zupflastern, dass einem die Augen tränen.

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“Schnack und Thumby” – SHZ-Podcast über Influencer auf Instagram

“Kooperations-Prostitution” ist eine schöne Wortschöpfung der SHZ-Podcaster Merle Drießelkämper und Finn Schröder, die sich in der 20. Folge des Podcasts des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages mit dem schönen Titel “Schnack und Thumby”, mit dem Thema Influencing / Influencer befassen. Testimonial insoweit ist die Kieler Instagrammerin ja_liine (Kiel scheint das Mekka von gastronomischen Instragrammerinnen zu sein, aber das ist ein anderes Thema).

Nachdem ja_liine etwas aus ihrem Influencerinnen-Nähkästchen plaudert hat, darf ich auch noch ein paar Antworten zu Fragen zum Thema “Instagram & Recht” beisteuern, und zwar etwa ab Minute 7:50.

“Schnack und Thumby”, Folge 20 ist hier zu finden.

Eine Anmerkung noch zur etwas ungewöhnlichen Frage nach dem Gewerbeschein:

Einen Gewerbeschein benötigt, wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (Das Gegenstück dazu wäre der Freiberufler – Ärzte, Anwälte Architekten, aber auch Journalisten sind Freiberufler und benötigen als solche keinen “Gewerbe”-schein – mehr dazu z.B. hier). Der bürokratische Akt der Beantragung ist äußerst bescheiden und in zehn Minuten erledigt, so dass dies kein ernsthaftes Problem oder “Thema” für den Influencer-Gründer sein dürfte. Eher schon ist das bei steuerlichen Fragen der Fall, weswegen ich jedem, der sich selbständig machen möchte, unbedingt dazu rate, sich zuvor steuerlich beraten zu lassen.

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Wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Diskussion um den Rundfunkstaatsvertrag versagen

Mathias Döpfner ist Springer-Vorstand und Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Oder, wie es der von mir an sich durchaus geschätzte Deutschlandfunk auszudrücken pflegt, “Verlegerpräsident”. In einer vielbeachteten Rede auf dem Zeitungskongress in Stuttgart hat er neulich unerhörtes von sich gegeben. Er bezeichnete die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nämlich als

gebührenfinanzierte Staats-Presse im Internet

Dieses Zitat muss er sich seit dem von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um die Ohren hauen lassen. Und über Geschmack kann man tatsächlich trefflich streiten. Interessant ist aber die Art und Weise, wie der Ausspruch im Zusammenhang mit den derzeitigen Verhandlungen zum Rundfunkstaatsvertrag in den öffentlich-rechtlichen Medien gewürdigt wird. Die ist nämlich indiskutabel.

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