Podcastrecht im Interview-Podcast

Der Podcast von “Interviewheld” Markus Tirok befasst sich im März 2021 mit Rechtsfragen für Interviewer:

Wann und wie müssen Interviews freigegeben werden und wie sieht es mit einem Widerruf und dem Urheberrecht aus?

Zu diesen und anderen Fragen durfte ich dem Interviewheld ein Interview geben.

Das Ergebnis ist hier zu finden.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Digitale Resozialisierung: Wen(n) das Internet vergessen muss

Dass das Internet nichts vergesse, ist eine Binsenweisheit. Allerdings eine, die nicht stimmt, wie jeder weiß, der einen “Mädchennamen” hat und den ab und an mal googelt. Allerdings hängt das, was das Internet vergisst, stark davon ab, welchen Inhalt es hat – und natürlich davon, ob die “Quelle” der Information irgendwann einmal versiegt. Und das ist gerade in Bezug auf die Berichterstattung über Straftaten und -Täter oft nicht der Fall.

Ob und unter welchen Voraussetzungen es erfolgversprechend ist, sich gegen “Alt”-Berichterstattung über Straftaten zur Wehr zu setzen, erklärt der folgende Beitrag.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Forum Wochenmagazin: “Beleidigungspolitik”

Im August 2019 hatte ich die Gelegenheit, ein paar rechtliche Gesichtspunkte zu einem lesenswerten Text von Hubert Beyerle im Wochenmagazin “Forum” beizusteuern, der sich mit der Verrohung der Sprache in der Politik befasst. Nachdem der Artikel mit dem Titel “Beleidigungspolitik” zunächst nur im Print erschienen war, ist er jetzt auch Online verfügbar, und zwar hier.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

50.000 € Ordnungsgeld gegen BILD: Mob gegen Mob

G20-Proteste in Hamburg, 2017 (Foto: Thorsten Schröder, Lizenz: CC-BY-2.0).

“Der Mob wird’s schon richten.” – in diese Richtung verstehe ich einen Text aus dem Februar 2019 von Sascha Lobo auf Spiegel Online in Bezug auf die Frage, ob “private Social Media Notwehr” zulässig sein soll, damit meint der Autor das Posten von Bildmaterial, das vor Gewalttätern “warnen” soll.

Interessanter Weise am selben Tag wie der oben verlinkte Text erschien eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt, aus der hervorgeht, dass der Axel-Springer-Verlag wegen der Verletzung einer gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung in Zusammenhang mit den “Fahnungsaufrufen” nach den G20-Krawallen in Hamburg ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld von 50.000 € wirklich zahlen muss (OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 29.1.2019 Az. 16/W 4/19).

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk 153: Über Influencer, Kennzeichnungspflichten und das Landgericht Berlin

Das Landgericht Hamburg hat am 12.5.1998 entschieden, dass ab sofort und bis in alle Zukunft in jedem Online-Impressum ein überflüssiger Hinweis auf irgendwelche Verlinkungen zu stehen hat. Wer die Rivalität zwischen der schönsten deutschen Stadt und der Berlin kennt, der weiß: Sowas lässt sich der Berliner nicht bieten, und nun hat sein Landgericht endlich nachgezogen. Mit seinem Urteil in Sachen Vreni Frost (Urteil v. 24.05.2018 – Az.: 52 O 101/18) sorgt das LG Berlin nun dafür, dass Influencer landauf landab ihre Blogs und Channels mit Werbekennzeichnungen zupflastern, dass einem die Augen tränen.

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