Sommer, Sonne, Markenrecht: Eissorten unter Verdacht

Sommer, Sonne, 25 Grad – der Sommer ist endlich da! Und damit gibt es glücklicherweise jeden Tag einen guten Grund, in der Mittagspause oder nach Feierabend einen Zwischenstopp in der Eisdiele einzulegen. Na gut: Fast jeden Tag, denn Montag ist bei meiner Geheimtipp-Eisdiele, die ein Geheimtipp und damit ungenannt bleiben wird, Ruhetag.

Aber woran denkt der thematisch vorgeprägte Jurist beim Schlemmen von, sagen wir: „After Eight“-, „KINDER Schokolade“- oder „SNICKERS“-Eis wohl?

Richtig geraten: „Abmahnungen“ und „Markenrecht“.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Markenanmeldungen: Wenn die “Hauptabteilung Information” des DPMA Geld sehen will

Leider nicht zum ersten mal teilen mir Mandanten, für die ich Marken angemeldet habe, mit, dass sie auf ihre Anmeldung hin täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen sollen (tatsächlich aber Fälschungen sind).

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Rüm Hart – Klaar Kiming? – Klarer Fall von Öömrang

Erst das 9-Euro-Ticket, dann Punks auf der Promenade und jetzt auch noch das: Wie die “Sylter Rundschau” berichtet (nachzulesen auf shz.de, Bezahlschranke), hat das “bayerische Patentamt” (auf dem Festland auch bekannt als “Deutsches Patent- und Markenamt”) sich erdreistet, „RÜM HART KLAAR KIMING“ im Mai 2022 als Wortmarke in das Markenregister einzutragen. Die Ammelderin, Frau D., hatte die Marke Ende 2021 angemeldet. Beansprucht werden die Nizzaklassen 14, 16, 24 und 25 (das sind die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beansprucht: Schmuck, ein paar Drucksachen, Wimpel, Fahnen und Klamotten – was man eben so im Touri-Laden kaufen kann).

Das Problem: Bei der Marke handelt es sich – jedenfalls, wenn man der o.g. Berichterstattung hierzu glauben darf – um einen Leitspruch der Nordfriesen. Ehrlich gesagt: nie gehört.

Der Verfasser, des Friesischen selbst nicht mächtig, muss es ganz einfach glauben, wenn er in der Zeitung liest, dass “Rüm Hart – Klaar Kiming“ „reines Herz – weiter Horizont“ heißt. Wie nicht anders zu erwarten, hat sich aus diesem an sich nicht so wirklich aufregenden Sachverhalt ein sehr aufregender Fall aufsteigender Markenrechtswut entwickelt.

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Nordseeinseln: Wer hat’s erfunden?

Öömrang-Aufschrei in der “Mopo”: Klarer Fall von: “Sie nehmen uns unsere Wörter weg! Und jetzt auch unsere Inseln!!1”

Es ist ein bisschen gemein, dass ich mich heute ausgerechnet an der Hamburger Morgenpost abarbeite, denn zugegeben: Dieses Hamburger Revolverblatt ist nun mal eine Boulevardzeitung und nicht das Zentralorgan des gewerblichen Rechtsschutzes. Trotzdem: Nachdem ich heute Morgen, vermittelt durch die “Mopo”, zur Kenntnis nehmen musste, dass sich irgendwer irgendwelche nordfriesischen Inseln patentieren lässt, kann ich nicht ganz stillhalten. Aber der Reihe nach:

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LEGO®: (K)ein Klemmbaustein wie jeder andere

LEGO® – Die Mutter aller Klemmbausteine.

Der eine oder andere Szene-Unkundige mag sich wundern: Es gibt nicht nur sehr erfolgreiche “Klemmbaustein”-Blogger – es gibt sogar so erfolgreiche, dass der ungekrönte König der Klemmbausteinhersteller, nämlich die Firma “LEGO”, Abmahnungen gegen sie aussprechen lässt, wenn sich sich unbotmäßig verhalten. So erging es jüngst dem “Herrn der Steine”, weil er andere Klemmbausteine als die von LEGO als “LEGO” bezeichnete.

Wie bitte? Sie wissen zwar was “Lego” ist, haben aber keine Ahnung, was ein “Klemmbaustein” sein soll?

Nun, das könnte Teil des Problems sein, das Klemmbausteinlyriker Henry Krasemann auf seinem nicht ganz unbekannten Youtube-Kanal mit mir besprochen hat. Und hier ist das Ergebnis:

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