Fotografieren Verboten? “Cybermobbing”-Paragraph § 201a StGB im “Jurafunk”-Test

Der neue § 201a StGB, ist wohl (auch) Gesetz gewordene Empörung über den “Fall E.”. Darüber hinaus steckt dahinter der im Ausgangspunkt durchaus ehrenwerte Versuch des Gesetzgebers, Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, die mit dem typisch Deutschen (und im Englischen tatsächlich überhaupt nicht gebräuchlichen) Begriff “Cybermobbing” umschrieben werden, mit den Mitteln des Strafrechts Herr zu werden. Gut gemeint ist aber nicht immer gut gemacht – worauf auch die aktuelle Videofolge unseres Kieler Partnerpodcasts hinweist, auf die wir an dieser Stelle hinweisen. Viel Vergnügen!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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