Jurafunk Nr. 108: Bearshare, Haribo, Anwaltsschreiben als Nötigung und Betrug

Der Jurafunk startet schwungvoll in sein fünftes Kalenderjahr. In der bereits 108. Ausgabe  unseres Kieler Partnerpodcasts lassen wir wieder die Highlights deutscher Rechtsprechung der letzten drei Wochen Revue passieren (oder zumindest, was wir dafür halten).

Diesmal geht es um Goldbären und Goldbarren, Bearshare und volljährige “Kinder”, Rechtsanwaltsschreiben und Nötigung, und, last but not least: noch einmal um die auch in diesem Blog bereits heiß diskutierte Frage: Wann ist jemand, der ein Geschäft führt, eigentlich (k)ein Geschäftsführer?

Inhaltsübersicht: Jurafunk Nr. 108

0’00”: Intro – Frohes neues Jahr!

0’40”: Einzelunternehmer darf sich im Website-Impressum nicht (immer) Geschäftsführer nennen (OLG München, Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13).

11’05”: Pressemitteilung des BGH zum Urteil in Sachen “Bearshare” / Filesharing (BGH, Urteil vom 8.1. 2014 – Az. I ZR 169/12).

18’20”: Aufforderungsschreiben eines Rechtsanwalts als (versuchte) Nötigung und Betrug (BGH, Beschl. v. 5.9.2013, Az. I StR 162/13).

25’25”: “Goldbären und Goldbarren” – Gewinnspiel von “Haribo” nicht nach § 4 Nr. 6 UWG rechtswidrig (BGH, Urt. v. 12.12.2013, Az. I ZR 192/12).

31’17”: Outro – Klemmbausteinlyrik.de.

Zum Podcast hier entlang bitte.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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