Kein Schulunterricht für Facebook-Verweigerer

Wie auf Golem.de berichtet wird, sind offenbar in Braunlage Schüler von einer Unterrichtsstunde ausgeschlossen worden, weil deren Eltern nicht der Veröffentlichung von Fotos der teilnehmenden Schülern auf Facebook zustimmen wollten. Das ist einerseits geradezu unglaublich. Andererseits geschieht ähnliches an deutschen Schulen wohl viel häufiger – und die Ahnungslosigkeit regiert viel umfassender.

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Ein genauerer Blick auf den Referentententwurf zum Presseverlagsrecht

“Das Leistungsschutzrecht“ – dieser Gattungsbegriff ist inzwischen zum Synonym für vieles geworden, was im Urheberrecht derzeit nicht richtig läuft. Gemeint ist hier nun nicht das Leistungsschutzrecht als “Rechtsinstitut“ sondern ein bestimmtes: Nämlich das für Presseverleger, das ich nachfolgend aus Gründen der Klarheit schlicht “Presseverlagsrecht“ nennen möchte. Ein Referentenentwurf für die Änderung des Urheberrechtgesetzes zur Einführung eines solchen Pressverlagsrechts liegt nun seit 13.6.2012 vor.
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