Facebook-Boykottaufruf des ULD: Medieninformation von SDP Rechtsanwälte

sd_r_logo_legal_rgbWie angekündigt, kommt hier nun doch noch ein offizielles Statement zur Causa ULD ./. Facebook-Nutzer, verantwortet von RA Strunk und meiner Wenigkeit. Hintergrund ist die Tatsache, dass unsere Kanzlei sich im Hoheitsbereich des ULD befindet und wir auch eine Facebook-Seite betreiben.

Wir sind also nicht nur in akademische Diskussionen verstrickt, sondern auch direkt betroffen.

Der Volltext ist z.B. hier abrufbar:

Stellungnahme zum Boykottaufruf des ULD

Facebook, Datenschutz und Neues aus SchULDa

Pardon, Tippfehler, “Schilda” natürlich. Was ist da passiert? Ganz einfach: offenbar hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftrage beim Prüfen der großen Fragen die kleinen vergessen – die der Kompetenzen zum Beispiel.

Wie Kollege Strunk in seinem Blog überzeugend darlegt, dürfte dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) die Zuständigkeit fehlen, in Sachen facebook-Plugins/ Fanseiten die in Aussicht gestellten Bußgelder wegen Verstößen gegen das Telemediengesetz (TMG) zu verhängen. Ob die an sich für den Vollzug des TMG zuständige Aufsichtsbehörde, die Medienanstalt-Hamburg-Schleswig-Holstein (MA-HSH), eine entsprechende Kompetenz ihrer Behörde sieht, darf gelinde gesagt bezweifelt werden – und wird aus den entsprechenden Kreisen auch bereits mit einem höchst inoffiziellen Schulterzucken beantwortet.  Insoweit kann man der Kollegin Diercks vom SMR-Blog auch zustimmen, wenn sie die ganze Sache als “Schildbürgerstreich” bezeichnet.

Update: Mittlerweile liegt hierzu eine Stellungnahme des ULD vor, nach der die Behörde nach wie vor von Ihrer Zuständigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TMG ausgeht.

Update 2: Herrschende Ansicht scheint zu nunmehr zu sein, dass die Auffassung des ULD zur Zuständigkeit vertretbar ist (Stellungnahme von Dr. Karg am in den Kommentaren zu diesem Text). Der Schlüssel liegt wohl in § 45 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz SH, nach welchem die Zuständigkeit der (allgemein) zuständigen obersten Landesbehörde für Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 TMG auf das ULD übergegangen ist.

Das mag nun rechtlich richtig sein, allerdings lässt der verworrene Weg dorthin tief blicken. An anderer Stelle gibt es allerdings neue Verwirrung, denn es soll nun – entgegen der ersten ULD-Stellungnahme – durchaus Wege geben, den Like-Button rechtskonform zu benutzen.

Ich klinke mich an dieser Stelle aus der etwas hitzigen Diskussion aus. Ich denke, es wird aus unserer Kanzlei aber bis Ende der Woche noch weitere Stellungnahmen geben (Zumal wir als Betreiber einer Fanseite in Schleswig-Holstein direkter Adressat der Angelegenheit sind).

Nochmals: Facebook-Plugins, Facebook-Fanseiten

Rechtzeitig zum Beginn des Kieler barcamps hatte die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen “ULD” am 19.8. mit einer Pressemitteilung überrascht,  die dazu auforderte, die Facebook-Reichweitenanalyse “Insights” abzuschalten. Nachdem am Tag 1 des barcamps vor allem der ULD die Gelegenheit bekam, seine Sicht der Dinge darzulegen, reicht der Jurafunk Nr. 66, der am Samstag ebenfalls auf dem Kieler barcamp aufgenommen wurde, nun auch ein paar Gegenpositionen nach. Den Counterpart zu Krasemann nimmt hier freundlicherweise Kollege Jan A. Strunk (STRUNK DIRKS + PARTNER) wahr. Ich selbst habe die für mich eher ungewohnte Moderatorenrolle übernommen. In zwei Wochen wird das wieder anders sein.

Krasemann/Dirks/Strunk: Jurafunk Nr. 66


ULD zu Facebook-Fanseiten und Plugins

Es ist Barcamp-Zeit in Kiel. Tag 1 wurde beherrscht von einer Mitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD), nach der verschiedene Facebook-Funktionen nicht dem Datenschutzrecht entsprechen. Dazu hier ein Jurafunk-Interview mit Dr. Moritz Karg vom ULD. Mehr morgen im regulären Jurafunk vom barcamp  Kiel (dann live vor Publikum).

Jurafunk Spezial: Interview mit Dr. Moritz Karg (ULD)

Fleischmützen und Milchmädchen

“Meathead”, ein angeblicher “Hacktivist”, der sich der Gruppe “Anonymous” zurechnet, lässt sich vom aktuellen SPIEGEL (Nr. 33/2011)  wie folgt wiedergeben:

Er weiß, dass Hackerangriffe seit 2007 unter Strafe stehen, er weiß es sogar besser als viele andere. Er studiert Jura. Angst habe er aber nicht. […] Für den Notfall habe er eine Rechtsschutzversicherung.

Ein bemerkenswertes Statement, vor allem für einen Jurastudenten. Als solcher dürfte er eigentlich wissen, dass eine Rechtsschutzversicherung für ihn weder in den Knast geht noch eine Geldstrafe zahlt. Ach so, und auch Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten dürfte sie eher nicht erstatten, denn bei vorsätzlich begangenen Delikten, nunja. Da ist es auch nicht viel anders als bei anderen Versicherungen – die zahlen auch nicht, wenn der Versicherungsfall absichtlich herbeigeführt worden ist: Es gibt also kein Geld.

Die für einen Revolutionär fast schon revolutionäre Idee, die eigene Tätigkeit versicherungstechnisch abzusichern, dürfte damit also ebenso nach hinten losgegangen sein wie das SPIEGEL-Interview. Insgesamt ist Meathead wohl zu raten, seinen Nicknamen in “Milkmaid” zu ändern.