Liebe Staatsanwaltschaft in B.!

Wie Sie wissen, ist der Strafverteidiger ist nach allgemeiner Auffassung

berufener und parteiischer Vertreter der Interessen seines Mandanten.

Gleichzeitig ist er natürlich nicht einfach nur das Sprachrohr oder verlängerter Arm eines Beschuldigten oder Angeklagten sondern auch das berühmte

unabhängige Organ der Rechtspflege.

Soweit die bekannten Phrasen. Dank Dir, liebe Staatsanwaltschaft B., durfte ich mir neulich mal wieder so richtig klarmachen, in welchem spannenden Verhältnis diese beiden Grundsätze stehen. Mehr

An einer weiteren Auseinandersetzung nicht interessiert

Seit Dezember bereits schreibt die Firma “Websuche Search Technology” mit Sitz in Osnabrück .de-Domaininhaber und vermeintliche .de-Domaininhaber an, um diese durch offiziell aussehende und klingende Schreiben davon zu überzeugen, dass diese unbedingt so genannnte “co.de”-Domains bestellen, oder jedenfalls: Sperren lassen sollen (Damit kein anderer sie bestellen kann). Natürlich gegen ein “geringes” Entgelt.

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Interessantes Verständnis der Panoramafreiheit

Momentan erstreiten wir gerichtlich Schadensersatz in Höhe der fiktiven Lizenzgebühr wegen einer gewerblichen Bildnutzung. Der Beklagte hatte durch unseren Mandanten professionell gefertigte Fotos für seine Firmenhomepage verwendet. Die Bilder zeigen das Segelboot des Beklagten, der deswegen kein Honorar zahlen möchte, weil es eben “sein” Boot ist. Er meint, so lässt er vortragen, dass die durch den Kläger gefertigten Fotografien

nicht der Panoramafreiheit unterliegen.

Was die Panoramafreiheit mit den Honorar des Fotografen tun hat?
Nunja: Nichts.

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