Das Gegenteil von Jackpot

Sonntagsarbeit. Die erste E-Mail kommt von einem mir bis dato vollkommen unbekannten Kieler Autohändler namens Gero B. und beginnt mit der wenig verheißungsvollen Frage:

Steht bei Ihnen die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs an?

Es schließen sich langatmige Ausführungen über die Vorzüge des Autohauses B. an, sowie natürlich ein PDF-Bestellformular. Der bei derartigen Dreistigkeiten unmittelbar aufkeimende Zorn löst sich bei näherem Hinsehen jedoch unerwartet in ebensogroße Heiterkeit auf:

Wie dem Adressfeld der dillettantischen Spam-E-Mail zu entnehmen ist, ging sie exklusiv an genau 421 (vierhunderteinundzwanzig) Kieler Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

Nicht ganz folgenlose Trunkenheitsfahrt

Es rauscht im Blätterwald bzw., um im Bilde zu bleiben: Es “britzelt” auf den Nachrichtenseiten von Hamburg bis München: Margot Käßmann, Ratsvorsitzende der EKD und damit höchste Repräsentantin der evangelischen Kirche in Deutschland, hat sich selbst unglaubwürdig gemacht und wird wohl zurücktreten müssen. Nach allem was man liest, ist sie am vergangenen Sonnabend alkoholisiert erst über eine rote Ampel gefahren und dann auch noch dabei erwischt worden.  Was das rechtlich bedeutet, steht in § 316 StGB:

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

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